Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) mitteilt, muss ab dem 15. Januar vor der Einreise nach Österreich eine elektronische Einreiseanmeldung (Pre-Travel-Clearance) ausgefüllt werden. Die Reisenden erhalten nach der Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail. Diese Empfangsbestätigung muss bei der Einreise elektronisch oder ausgedruckt mitgeführt werden. In Ausnahmefällen, z. B. wenn das Formular nicht elektronisch ausgefüllt werden kann, sei das Formular in Papierform auszufüllen und vorzuzeigen, informiert der BDO weiter. Ausnahmen von der Registrierpflicht bestehen beispielsweise für Transitreisende, Güter- und Personenverkehr, Pendler. Ausnahmen gibt es auch für familiäre Notfallsituationen.

Eine zehntägige Quarantänepflicht gilt nach wie vor für Einreisende. Nach fünf Tagen kann die Quarantäne mit einem negativen Corona-Test beendet werden.

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