Das sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ vor, dem der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Dienstag (22. Juni 2021) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der anderen Fraktionen den Weg geebnet hat. Am Donnerstag (24. Juni 2021) wird sich der Bundestag laut Tagesordnung abschließend mit der Vorlage befassen.

Beim ÖPNV sei aktuellen Prognosen der Branche zufolge durch die Corona-Pandemie für das Jahr 2020 mit Schäden in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2021 in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro zu rechnen, „so dass sich für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt ein Schaden in Höhe von bis zu sieben Milliarden Euro ergeben kann“, schreiben die Koalitionsfraktionen in dem Entwurf.

Auszahlung der Bundeshilfe in zwei Tranchen

Bereits im Jahr 2020 habe der Bund den Ländern zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2021 will man erneut bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützen. Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die bei den Verkehrsunternehmen entstandenen finanziellen Nachteile abgefedert werden und zugleich dafür Sorge getragen werden, „dass das ÖPNV-Angebot in Umfang und Qualität aufrechterhalten werden kann“.

Die erneute Bundeshilfe soll in zwei Tranchen ausgezahlt werden. „Damit soll gewährleistet werden, dass die Länder ihre zugesagten Finanzierungsbeiträge zeitgerecht erbringen und der Bund nicht – wie im Jahr 2020 geschehen – in eine Vorfinanzierung tritt“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Den coronabedingten zusätzlichen Finanzbedarf des ÖPNV erkannten im Verkehrsausschuss alle Fraktionen an.