Das Landgericht Erfurt hat am Montag, 27. März, per Urteil entschieden, dass Busunternehmer Wolfgang Steinbrück die Abschlagszahlung für Januar per einstweilige Verfügung bekommt. Gleichzeitig hat das Gericht die einstweilige Verfügung für die Abschlagszahlung Februar erlassen, das erklärte Steinbrück-Rechtsanwalt Martin Kupfrian auf Anfrage von Bus Blickpunkt.

Das bedeutet, die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG) muss für diese zwei Monate Abschlagszahlungen in Höhe von über 670.000 Euro an die Firma Steinbrück zahlen.

Parallel habe laut Kupfrian die Vergabekammer Thüringen per Beschluss entschieden, dass das Vergabeverfahren des Landrats aufgehoben werde, weil das nicht vergaberechtskonform gewesen sei. Ein Busunternehmer hatte gegen die Vergabe der Steinbrücklinien ohne vorherige Ausschreibung Beschwerde eingelegt. Seit Jahresbeginn fahren Busse auf bestimmten Linien doppelt: die von Steinbrück und die der RVG. Die RVG hatte Firma Steinbrück zum Jahresende (2016) vorzeitig als privaten Subunternehmer gekündigt, obwohl die Leistungsverträge von Steinbrück bis mitte 2019 gültig sind und seine Linien anderweitig vergeben.

Der Richter habe erneut betont, dass die Verträge von Steinbrück nach wie vor wirksam seien, man könne diese nicht kündigen. Außerdem liege die Notlage dadurch schon vor, dass Steinbrück die Verkehre erbringt, aber kein Geld bekommt.

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RVG-Kündigung gegen Steinbrück nicht rechtswirksam

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