Wie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) informiert, wurde zudem beschlossen, dass zwischen den Ländern ein Finanzausgleich für die vom Bund für den ÖPNV-Rettungsschirm zur Verfügung gestellten 2,5 Milliarden Euro erfolgen soll. So soll gewährleistet werden, dass die Bundesmittel anhand der in den jeweiligen Bundesländern tatsächlich entstandenen Fahrgeldverluste aufgeteilt werden.

Diese Beschlüsse werden seitens des VDV begrüßt. Der Branchenverband weist gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass nun entsprechende Regelungen in allen Ländern sehr zügig umgesetzt werden müssten. „Die Zeit drängt, denn wir benötigen die Ausgleichzahlungen dringend, um den Betrieb bei zunehmendem Hochlauf aufrechterhalten zu können. Bundesweit fehlen den Verkehrsunternehmen rund fünf Milliarden Euro an Fahrgeldeinnahmen. Das können die Branche und die Kommunen nicht schultern“, macht VDV-Präsident Ingo Wortmann deutlich.

Im Rahmen ihres Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung bereits Anfang Juni eine Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm in Höhe von 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Einmalig in diesem Jahr sollen dazu die Regionalisierungsmittel erhöht werden, die über einen bestehenden Verteilungsschlüssel, den so genannten „Kieler Schlüssel“, an die Länder gezahlt werden.

„Die durch Corona erlittenen Einnahmeverluste des ÖPNV in den Ländern sind jedoch nicht deckungsgleich mit den prozentualen Anteilen der Länder an den Regionalisierungsmitteln. Deshalb hat die VMK nun beschlossen, dass ihr Vorsitzland das Saarland einen geeigneten Ausgleichsmechanismus für eine Spitzabrechnung der Länder untereinander erarbeitet. Als Basis dafür gelten die tatsächlichen Fahrgeldverluste abzüglich der coronabedingten Einsparungen. Nach diesem `Corona-Schlüssel´ sorgen die Länder dann untereinander für entsprechenden finanziellen Ausgleich“, informiert der VDV weiter.

Eine entsprechende Musterrichtlinie, um ein ländereinheitliches Vorgehen zu gewährleisten, wird vom Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet. „Dieses Verfahren führt zu den notwendigen und sachgerechten Ergebnissen. Wir brauchen den Ausgleich der Länder untereinander damit nur der tatsächlich entstandene Schaden ausgeglichen wird und eine Überkompensation ausgeschlossen werden kann. Wir unterstützen diese Beschlüsse der VMK ausdrücklich und fordern nun die Finanzministerinnen und Finanzminister sowie die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder auf, diesem Beschluss unmittelbar zu folgen und den Betrag auf fünf Milliarden Euro aufzustocken. Wir müssen unsere Angebote nicht nur während der Pandemie, sondern auch mit Blick auf Klimaschutz und Daseinsvorsorge vollumfänglich aufrechterhalten“, erklärt Wortmann abschließend.