Die Augustinerstraße in Nürnberg dürfen seit dem 2. Mai 2016 nur noch Reisebusse befahren, Gästeführer vom Verein der Gästeführer e.V. oder von Geschichte Für Alle e.V. an Bord haben - alle anderen müssen draußen bleiben oder benötigen eine gesonderte kostenlose Zufahrtsgenehmigung.

Demnach muss für Restaurant-, Hotel- und Museumsanfahrten (ohne Gästeführer an Bord) vorab eine kostenfreie Zufahrtsgenehmigung bei der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg angefordert werden. Die Beantragung kann entweder durch das Restaurant, das Hotel, das Museum oder direkt durch den Reiseveranstalter unter Vorlage der Buchungsbestätigung erfolgen. Darüber informierte der BDO in einem Rundschreiben.

In dem Schreiben heißt es offiziell:

Reisebusse, die einen Gästeführer vom Verein der Gästeführer e.V. oder von Geschichte Für Alle e.V. an Bord haben, dürfen die Augustinerstraße befahren. Die Gästeführer der genannten Organisationen führen eine Ausnahme-genehmigung mit sich und können Ihnen eine Zufahrtsgenehmigung ausstellen. Die Zufahrtsgenehmigung berechtigt Sie, Ihre Gäste am Bushaltestreifen Augustinerstraße ein- und aussteigen zu lassen. Die Genehmigung gilt nur für den jeweils bestätigten Termin und beschränkt sich auf eine Haltedauer von maximal 10 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung mindestens zwei Tage vor Anreise erfolgen muss."