Nizza, die Hafenstadt im Südosten Frankreichs, führt zum 01. April 2017 eine Reservierungspflicht für Busparkplätze ein, das teilte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) heute mit.
Reisebusse, die ohne ihren hinter der Windschutzscheibe angebrachten Reservierungsbeleg auf dem Parkplatz der Avenue du XVème Corps parken, werden systematisch gebührenpflichtig verwarnt.
Ebenso können Strafzettel für Fahrer ausgestellt werden, die ihre Fahrgäste außerhalb der vorgesehenen Aus- und Einstiegszonen absetzen oder abholen.
Seit 2014 hat Nizza spezifische Maßnahmen eingerichtet, um das Parken von Reisebussen in der Stadt zu erleichtern, wie zum Beispiel Aus- und Einstiegszonen oder Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz der Avenue du XVème Corps (Im Osten der Stadt).
2015 wurden diese Maßnahmen durch die spezielle Website zur Reservierung von Busparkplätzen „Nice Bus Park“ ergänzt. Die bis dato empfohlene Online-Reservierung über diese Website wird ab 01. April Pflicht.