Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) begrüßt die Entscheidung des Wirtschaftsministers Bernd Althusmann: „Es war höchste Zeit, unseren Tarifvertrag bei Ausschreibungen anzuerkennen, denn er ist im ÖPNV der am meisten verbreitete Tarifvertrag in ganz Niedersachsen“, erklärte GVN-Vizepräsident Karl Hülsmann. Damit der Tarifvertrag zwischen GVN und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) zur Anwendung kommt, habe die Stadt Leer erst den Rechtsweg bis zum OLG Celle beschreiten müssen, so Hülsmann weiter. Doch damit sei jetzt Schluss. Der Tarifvertrag schaffe mehr Rechtssicherheit für Städte und Kommunen und gleichzeitig weniger Bürokratie bei der Abrechnung für die von der Coronakrise gebeutelten Busbetriebe, stellte der GVN-Vizepräsident die Vorteile des Tarifvertrags heraus.

Neben dem GVN/GÖD-Tarifvertrag liegen in Niedersachsen bereits zwei weitere repräsentative Tarifverträge vor, an denen jeweils die Gewerkschaft ver.di beteiligt ist.

GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic äußerte sich zur Entscheidung des niedersächsischen Wirtschaftsministers: „Ich habe Verständnis, wenn eine Gewerkschaft für sich bislang das „Highlander-Prinzip“ in Anspruch nimmt, getreu dem Motto: Es kann nur eine Gewerkschaft im ÖPNV geben. Aber dieses Selbstverständnis passt nicht zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz. Das Vergabegesetz hat nicht zum Ziel, Wettbewerb zu verhindern – auch nicht unter Gewerkschaften – sondern Wettbewerb zuzulassen. Es ist erfreulich, dass die unfairen Angriffe gegen unseren Sozialpartner bei der Entscheidung des Ministers für den GVN/GÖD-Tarifvertrag keine Rolle gespielt haben. Entscheidend ist allein der Verbreitungsgrad eines Tarifvertrages, also die Zahl der Beschäftigten und Gewerkschaftsmitglieder, die im ÖPNV tätig sind und für die der Tarifvertrag gilt. Da der Verbreitungsgrad der beiden übrigen Tarifverträge deutlich geringer ist, hat das Ministerium zu Recht den GVN/GÖD-Tarifvertrag in die Liste der repräsentativen Tarifverträge aufgenommen.“