Wie der Deutsche Reiseverband (DRV) mitteilt, soll demnach die Absicherung der bereits erfolgten Zahlungen der Kunden sowie die Kosten für eine mögliche Rückholung der Reisenden aus den Zielgebieten (Repatriierung) über einen Fonds erfolgen, der sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert. Eine bonitätsabhängige Sicherheit durch die Reiseveranstalter ist darüber hinaus vorgesehen.
Sofern notwendig kann in einem zweiten Schritt auf den Fonds zurückgegriffen werden, der in der Aufbauphase und zeitlich befristet durch eine staatliche Garantie abgesichert wird. Die Kreditfähigkeit biete eine zusätzliche Sicherheit, um mögliche Spitzenwerte abzudecken. Die Eckpunkte greifen Elemente verschiedener Systeme anderer EU-Staaten auf, die sich dort bewährt haben.
„Die Eckpunkte zur Neugestaltung der Insolvenzabsicherung zeigen einen geeigneten Ansatz zur verbesserten Absicherung und zum Schutz der Verbraucher“, teilt DRV-Präsident Norbert Fiebig mit und weist aber auch gleichzeitig auf die durch die Corona-Pandemie hervorgerufene derzeit ausgesprochen schwierige wirtschaftliche Situation der Reiseveranstalter hin. „Eine erweiterte Absicherung stellt eine zusätzliche erhebliche finanzielle Herausforderung für die Reiseveranstalter dar, die kurzfristig nur schwer zu lösen sein wird.“ Man brauche einen maßvollen Übergang vom alten ins neue System, den die Reiseunternehmen bewältigen können.
Die Pauschalreise sei nicht nur eine der sichersten Reiseformen, sondern auch bei den Verbrauchern aufgrund der vielseitigen Angebot sehr beliebt. „Die Pauschalreise ist deutlich mehr als nur die Kundengeldabsicherung“, erklärt Fiebig weiter. So umfasse diese zahlreiche Vorteile, wie professionelles Krisenmanagement, Reiseleitung sowie persönliche, ständig erreichbare Ansprechpartner vor Ort, die der individuell Reisende nicht für sich in Anspruch nehmen kann. Heute sei die Pauschalreise zudem so flexibel wie nie zuvor und ermögliche auch einen komplett individuellen Reisezuschnitt. „Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, kompetente Ansprechpartner an seiner Seite zu haben. Und im Fall der Fälle sorgen diese dann auch dafür, dass die Gäste – sofern notwendig – vorzeitig und sicher nach Hause kommen. Die Rückholgarantie ist also inklusive – ohne Mehrkosten“, erläutert der DRV-Präsident. „Unser Ziel ist es, diese beliebte Reiseform zu erhalten – zum Vorteil der Verbraucher, der Reiseveranstalter und natürlich der vielen Reisebüros.“
Nach eigenen Angaben wird sich der DRV bei der detaillierten Ausgestaltung der neuen Insolvenzsicherung mit seiner Expertise entsprechend einbringen.