Busse sollen gemäß Nahverkehrsplan über niedrige Einstiege, Flächen für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder sowie extra Sitzplätze für in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen verfügen. Diese extra Sitzplätze sollen sich in der Nähe einer Tür befinden und mit einer eigenen Haltewunsch-Taste ausgestattet sein. Für Züge ist vorgesehen, dass sowohl im Fahrgastraum als auch im Führerstand eine Klimaanlage und dass kostenfreies W-Lan für die Fahrgäste vorhanden sein sollen. Je zwei Sitzplätze sollen mit mindestens einer Steckdose mit USB-Ladeport ausgerüstet sein. Zu berücksichtigen sind die Vorgaben bei Neuausschreibungen und auch dann, wenn Fahrzeuge überholt werden. Neue Züge müssen mit mindestens einer „Universaltoilette“ je Fahrzeug ausgerüstet sein, wobei ein barrierefreier Zugang vom Rollstuhlplatz aus gewährleistet sein muss.
Vorgesehen ist auch ein landesweit einheitliches Design für den ÖPNV auf Schiene und Straße – sowohl Busse als auch Züge müssen diesem dann entsprechen, zumindest dann, wenn das Land Verkehre mitfinanziert. Züge dürfen künftig nur noch mit Werbung für den Schienen-ÖPNV oder touristische Angebote beklebt werden. Kommerzielle Werbung sei auszuschließen, heißt es. Die Vorgaben zur Sauberkeit betreffen Kaugummis, Schmierereien, aufgeschlitzte Sitze, Beschädigungen von Wand- und Deckenverkleidungen sowie sonstige Schäden im Fahrgastraum. Diese müssen stets schnellstmöglich behoben werden.
Pünktlichkeit ist eine Zier …
Festgelegt wurde außerdem, dass regionale Buslinien sowie Schienenverkehre, die in der Fläche miteinander verbunden sind, erhalten bleiben. Trotz Kostensteigerungen soll es keine Kürzungen im Angebot geben. Verkehre, die zu 100 Prozent vom Land getragen werden, sollen als „Mindestbedienangebot“ definiert werden.
Flächendeckende und einheitliche Erhebungen der Fahrgastzahlen sollen die Verkehrsplanung optimieren. Darüber hinaus definiert der Plan, wie der Begriff der „Pünktlichkeit“ auszulegen ist. Für den regionalen Schienen- und Busverkehr soll demnach gelten, dass eine Ankunft an einer Haltestelle mit einer Verspätung von nicht mehr als 4:59 Minuten noch als „pünktlich“ gilt. Den Aufgabenträgern des lokalen Bus- und Straßenbahnverkehrs wird empfohlen, festzulegen, dass eine verspätete Ankunft ab 3:59 Minuten vorliegt.
Mobilitätsministerin Katrin Eder (Grüne) wertete den Nahverkehrsplan als „Bekenntnis zum ÖPNV in Rheinland-Pfalz in Zeiten deutlich steigender Kosten“. So hätten sich auf der Schiene die Kosten in den vergangenen Jahren jährlich um durchschnittlich mehr als zehn Prozent erhöht. Der Kilometerpreis bei Neuvergaben von Busverträgen sei seit 2021 um rund ein Drittel angestiegen. Trotzdem sei es mit dem Plan gelungen, das Angebot in der Fläche abzusichern.