Wie der Internationale Bustouristik-Verband RDA in einem Schreiben an seine Mitglieder mitteilt, gelten ab 02. Februar 2022 einheitliche Entsenderegelungen in der EU. Zu den Neuerungen gehört u.a. ein einheitliches Entsendemeldungsportal für den Transportverkehr inklusive Personenverkehr. Das bedeutet, die Entsendeanmeldung kann ab diesem Zeitpunkt nur noch über das neue mehrsprachige Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen (RTPD) eingegeben werden. Bisherige Entsendeanmeldungen verlieren ab dem 02. Februar 2022 ihre Gültigkeit und müssen neu erstellt werden. Hilfestellungen geben Video-Tutorials zur Nutzung des Portals sowie ausführliche FAQs.

Was heißt das konkret für Busreiseveranstalter?

Eine Entsendeanmeldung ist laut RDA für bilaterale Beförderungen (grenzüberschreitende Rundfahrten mit geschlossenen Türen sowie Transferfahrten hin oder zurück) und für Transitfahrten nicht mehr erforderlich, da diese Verkehre nicht mehr als Entsendung eingeordnet werden.

Bis zum 21. August 2023 ist auch die einmalige Aufnahme von Fahrgästen und/oder das einmalige Absetzen von Fahrgästen auf der Hin- und/oder Rückfahrt nicht meldepflichtig, sofern keine Teilkabotage zwischen zwei Orten des Transitstaates durchgeführt wird. Danach gilt diese Ausnahme für den Zustieg neuer Fahrgäste nur noch für Fahrzeuge, die mit intelligenten Fahrtenschreibern gemäß der VO (EU) 165/2014 ausgerüstet sind.

Kabotage-Verkehre gelten nach wie vor als Entsendung. Hierfür sind also Entsendeanmeldungen über das RTPD Portal erforderlich.

Offizielle Übersetzungen und weitere Orientierungshilfen seien seitens der EU geplant.