Die Stadt Dresden hat die 2015 eingeführte Beherbergungssteuer modifiziert, die neue Regelung ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft. Galten bisher gestaffelte Pauschalbeträge von einem Euro für Übernachtungskosten unter 30 Euro sowie drei Euro für Übernachtungskosten zwischen 30 und 60 Euro (jeweils ohne den Frühstücksanteil), so wird die Beherbergungssteuer nun nach einem linearen verlaufenden Steuertarif abgerechnet.

Für jeden um 30,00 Euro erhöhten Staffelbereich erhöht sich auch der zugehörige Steuertarifsatz um jeweils 2,00 Euro.

 

Die eingeführte Neuerung wird von der Stadt Dresden als „faires Modell“ bezeichnet, doch speziell für die Bus- und Gruppentouristik ergäben sich daraus gravierende Nachteile, worauf der Paketer Service-Reisen Giessen hinweist. Denn speziell im Preissegment bis 30 Euro (reinen Übernachtungsanteil ohne Frühstück), das im Bus- und Gruppenreisebereich eine bedeutende Rolle spielt, wird die Beherbergungssteuer durch die Neuregelung teils spürbar teurer.

Betrug die Steuer bei einem Übernachtungsanteil von 30 Euro bisher bei vielen Hotels einen Euro, so verdoppelt sie sich nun sogar, so der Gießener Paketer. „Ausgerechnet für den bei Gruppenreisen besonders wichtigen Bereich eine Verteuerung einzuführen, ist sozial ungerecht“, sagt der verantwortliche Director Product & Pricing Adriano Matera. Günstiger wird der lineare Steuertarif tatsächlich nur im Bereich zwischen 31 und 45 Euro Übernachtungsanteil.

Gerade für Busgruppen, die Dresden besuchen und die über kein so hohes Reisebudget verfügen, wird dies im Preis spürbar, so Adriano Matera. „Für viele Busreisegruppen erweist sich die großspurig angekündigte Verbesserung der Beherbergungssteuer daher als eine echte Mogelpackung.“