Neu in 2014: Maximal 300 Zigaretten
Mehr Kontrollen bei Glimmstengeln
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Seit dem 1. Januar 2014 gibt es eine neue Steuerfreimenge für die Einfuhr von Zigaretten aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien.

Danach dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Bei Missachtung der Mengenbeschränkung muss für die darüber hinausgehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachgezahlt werden.

Der Zoll stellt diese Zigaretten zudem sicher. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen. Hintergrund ist eine Regelung im Tabaksteuergesetz, die auf europäisches Recht zurückgeht.