Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin am 20. Juli 2016 den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser gilt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden.

Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

 Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen kommen.

Für Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Notstandsregelung unter Umständen Reisebeschränkungen oder die Einberufung zum türkischen Militärdienst bedeuten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, kein konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen.

Aus anderen Teilen des Landes, insbesondere von der Mittelmeerküste, wurden keine besonderen Ereignisse gemeldet.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Am 28. Juni 2016 wurde am internationalen Flughafen Istanbul Atatürk (IST) ein schwerer Terroranschlag verübt, bei dem zahlreiche Menschen ums Leben kamen oder verletzt wurden. Seit Januar 2015 kam es auch in der Istanbuler Innenstadt wiederholt zu schweren Attentaten mit zahlreichen Verletzten und Toten (zuletzt am 12. Januar 2016, 19. März 2016 und 7. Juni 2016). Die Hauptstadt Ankara war ebenfalls von Anschlägen betroffen: Dort detonierten am 17. Februar und am 13. März 2016 Autobomben.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden. In Folge des gescheiterten Staatsstreichs soll es vereinzelt zu aggressiven Übergriffen von Anhängern politischer Lager gegen auch vermeintlich Andersdenkende kommen. Es wird dringend geraten, auf solche Eskalationen zu achten und sich umgehend zu entfernen und einen sicheren Ort aufzusuchen. Zudem sollte die Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß eingeschränkt werden.

Deutschen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, wird empfohlen, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren (unter:
http://elefand.diplo.de ) und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Seit Juli 2015 kommt es wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen türkischen Sicherheitskräften und der terroristischen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und ihrer Splitterorganisationen.
Seit Mitte Dezember 2015 haben die türkischen Sicherheitskräfte Operationen gegen die PKK verstärkt. Insbesondere in grenznahen Regionen und Städten im Südosten des Landes muss mit längeren Ausgangssperren und bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden.

Reisen über Land

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Syrien und Irak wird dringend abgeraten.

Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK haben sich seit Mitte Dezember verschärft. In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden (ansonsten s. unter „Aktuelle Hinweise“).. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.

In den letzten Monaten wurden mehrfach „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, Silopi, Nusaybin, in Stadtteilen von Diyarbakır und in Silvan.
Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.

Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.