„Eine 3G-Regel wäre sicher nur stichprobenhaft überprüfbar. Unser Fahrpersonal könnte die Durchführungskontrolle nicht übernehmen“, hieß es am Freitag von Rebus, dem Nahverkehrsunternehmen im Landkreis Rostock.

Gegebenenfalls könnte über Öffentlichkeitsarbeit und Hinweisschilder auf die Corona-Testpflicht hingewiesen werden, wenn Fahrgäste nicht geimpft oder genesen seien, sagte Rebus-Geschäftsführer Thomas Nienkerk.

„Wir halten von der 3G-Regelung gar nichts. Das Maskentragen ist ausreichend“, sagte Anne Schäfer vom Schweriner Nahverkehr. Eine lückenlose Kontrolle sei nicht möglich. Möglicherweise könnte die Sicherheitsfirma, die auch die Fahrtausweise kontrolliert, die 3G-Kontrolle mit übernehmen. Das wäre aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

„In Rostock gibt es mehr als 550 Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Etwa 128 000 Fahrgäste pro Tag sind in unseren Bussen und Straßenbahnen an einem Werktag unterwegs“, hieß es von der Rostocker Straßenbahn AG. Diese mache deutlich, dass eine flächendeckende Kontrolle der 3G-Regel nicht möglich sei. Darüber hinaus bestehe in Bussen und Bahnen mit Maskenpflicht, kurzen Fahrzeiten und regelmäßigem Lüften an Haltestellen kein erhöhtes Infektionsrisiko.

Das belegten nationale und internationale Studien. Die Ampel-Koalitionäre in Berlin planen die 3G-Regelung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete mitfahren dürfen. Hintergrund sind die steigenden Infektionszahlen. Die geplante Regelung stößt nicht nur bei Unternehmen auf Kritik, auch Gewerkschaften und Verkehrsminister der Länder haben Bedenken geäußert.