Gisa und Hedda Deilmann
Gisa und Hedda Deilmann

Gisa und Hedda Deilmann, Ex-Geschäftsführerinnen der ehemaligen Reederei in Neustadt (Kreis Ostholstein), wurden von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Lübeck zu jeweils zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Die Zwillinge haben sich nach Auffassung der Kammer unter Vorsitz von Richter Jörg Beer des Bankrotts, der falschen eidesstattlichen Versicherung und der versuchten Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist möglich. Das teilte Landgerichtssprecher Stephan Bahlmann auf Anfrage der Lübecker Zeitung mit.

„Falls das Urteil im Revisionsverfahren Bestand haben sollte, müssten Gisa und Hedda Deilmann ins Gefängnis. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft drehten sich im Kern darum, dass Erbteile der Geschwister noch vor einem Insolvenzantrag auf andere Familienmitglieder überschrieben worden sein sollen. So sicherte ein Treuhandvertrag, abgeschlossen 2008, Hedda Deilmann über ein Konto ihrer Mutter 742.000 Euro zu", heißt es in dem Bericht.