Der RDA und die European Alliance for Coach Tourism EACT haben am 05. und 07. Dezember 2017 in Brüssel Mitglieder des EU-Parlaments und Mitarbeiter der EU-Kommission getroffen. Der Anlass für das Treffen war das Mobilitätspaket der EU-Kommission.

Die Verbände erläuterten in Bezug darauf die Forderungen der Busreisebranche. Schwerpunktthemen bei diesem Treffen waren: Lenk- und Ruhezeiten, die 12-Tage-Regelung, die Entsendung von Arbeitnehmern im Straßenverkehrssektor, die europäischen Abgasvorschriften, also die Euro-Normen, sowie die Bedeutung der Busreisebranche für den Tourismus und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa.

Beim Thema Lenk- und Ruhezeiten habe man deutlich machen können, so der RDA, dass bereits kleine Veränderungen am Kommissionsvorschlag für die Busreisebranche und ihre Fahrer erhebliche Verbesserungen bedeuten würden, wie beispielsweise mehr Flexibilität bei der Pausenhandhabung, damit diese entsprechend der jeweiligen Verkehrssituation beziehungsweise der Bedürfnisse der Fahrer und der Reisenden individueller genutzt werden kann. Auch die von EACT und RDA geforderte kurzfristige Ausweitung der Fahrzeiten am ersten und letzten Tag auf Grund der jeweiligen Verkehrssituation bei einer Busrundreise sei auf Zustimmung gestoßen, teilte der RDA mit.

Darüber hinaus hätten die Verbände erneut die Unterschiede zwischen einer Busrundreise und dem Straßengüterverkehr im Detail dargelegt. Man habe verdeutlicht, dass diese zwei unterschiedlichen Sektoren nicht miteinander gleichgesetzt werden dürfen und daher eine größere Flexibilität bei den Ruhezeiten der Reisebusfahrer für die Reisebusunternehmer, deren Fahrer und Kunden notwendig sei, gleichzeitig aber dabei ein gleiches Maß an Straßenverkehrssicherheit erhalten bleibt. Aufgeschlossen gezeigt habe man sich auch gegenüber der Forderung von EACT und RDA nach einer Ausweitung der 12-Tage-Regelung auf den nationalen Verkehr gezeigt.

„Befürwortet wurde von den verschiedenen Mitgliedern des Europäischen Parlaments weiterhin die von der Reisebusbranche geforderte Herausnahme von Reisebusfahrern aus dem Anwendungsbereich der Regelung über die Entsendung von Arbeitnehmern im Straßenverkehrssektor, nachdem detailliert dargelegt wurde, warum eine geschlossene Busrundreise durch verschiedene Mitgliedstaaten Reisebusfahrern vor Ort keine Arbeit wegnimmt und dass die Problematik der Einhaltung des Mindestlohns für die Busreisebranche nicht von Bedeutung ist“, erläuterte der RDA weiter.

Mobilitätspaket:

Mit ihrem am 31. Mai 2017 vorgelegten Maßnahmenpaket zur Modernisierung von Mobilität und Verkehr in Europa („Mobility-Package“) schlägt die Europäische Kommission eine Neustrukturierung des wettbewerbs-, sozial- und umweltpolitischen Ordnungsrahmens für den Straßengüterverkehr in den EU-Mitgliedstaaten vor. Mit verschiedenen Rechtsakten sollen die Verkehrssicherheit verbessert, eine gerechtere Mauterhebung gefördert, Luftverschmutzung, Verkehrsüberlastung und illegale Beschäftigung bekämpft, sozialverträgliche Bedingungen für Arbeitnehmer geschaffen und der Verwaltungsmehraufwand für Unternehmen verringert werden.