Dabei gehe es nicht nur um verbesserte Staumeldungen für Navis, sondern auch um verlässliche Informationen zu Verspätungen oder Ausfällen von öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch die Verfügbarkeit von Taxis oder Parkplätzen soll abrufbar gemacht werden. Außerdem soll das Gesetz ermöglichen, unterschiedliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Carsharing anbieterübergreifend digital zu buchen und zu bezahlen.
Mit dem Mobilitätsdatengesetz ebne die Bundesregierung den Weg für die freie Verfügbarkeit von Verkehrsdaten, so Bundesverkehrs- und Digitalminister Volker Wissing (FDP). Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen, Ladeinfrastruktur bis hin zur Verfügbarkeit von Sharing-Angeboten würden künftig einheitlich und leicht zugänglich sein.
„Super-Mobilitäts-App“ soll es möglich machen
Die Kombination verschiedener Verkehrsmittel soll in einer App realisiert werden. Für eine Zugreise von Berlin nach Köln könne dabei auch die Nutzung eines E-Scooters oder Taxis für den Weg zum Bahnhof erfasst werden. Auch ein Fahrdienst wie Uber oder Bolt für die letzten Kilometer am Zielort wären integrierbar. Die erforderlichen Daten sollen über eine zentrale Plattform bereitgestellt werden, die Reisenden ermöglicht, Informationen aus verschiedenen Quellen zu vergleichen.
Umstritten war das Gesetz, weil Anbieter wie Flixbus befürchten, dass mit den neuen Vorschriften Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden – darunter beispielsweise die Auslastung bestimmter Fahrstrecken. Der aktuelle Kabinettsentwurf räumt den Dateninhabern jedoch das Recht ein, Informationen und Daten zurückzuhalten, wenn diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Die diesbezügliche Beweislast liegt allerdings beim Dateninhaber.