EU-Verkehrskommisarin Violeta Bulc (Foto: European Commission, Brussels)
EU-Verkehrskommisarin Violeta Bulc
(Foto: European Commission, Brussels)

Auch ausländische Lkw- und Busunternehmen sollen für die Dauer ihrer Durchreise durch Deutschland, so will es die Bundesregierung, ihren Fahrern den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen.

Diese Regelung ist bei der EU auf Kritik gestoßen. EU-Verkehrskommissarin Violetta Bulc kündigte die Prüfung im Rahmen eines Pilotverfahrens an. Am 30.1. lenkte die Bundesregierung ein und setzte den Mindestlohn für Lkw-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland aus, bis die EU-Prüfung abgeschlossen ist.

Das gilt offenbar auch für den Bus. Bezieht sich aber nur auf die Durchfahrt, nicht auf Verkehrsdienstleistungen im Land selbst, wie z.B. das Aufnehmen von Reisegästen in Deutschland durch ausländische Busunternehmen (Kabotage). Die Gefahr ist also nicht gebannt.

RDA-Präsident Richard Eberhardt hatte beim „Tag der Bustouristik“ am 12. Januar in der Autostadt diese Auslegung der Mindestlohnpraxis heftig gegeißelt. Der Zoll ist mit der Prüfung und Einhaltung dieser Reglung zum Mindestlohn beauftragt. Wie Eberhardt sagte, müssten ausländische Busunternehmen ihre Busfahrer bei Busreisen nach Deutschland ein halbes Jahr vorher beim Zoll anmelden. Wenn das Schule mache, so Richard Eberhardt, „ leiden Gartenschauen, Freizeitparks usw. Und wenn das in anderen Ländern Schule macht, leiden deutsche Busunternehmer.“