Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Mehrwertsteuerabsenkung auf sieben Prozent für die Deutsche Bahn. Der Vermittlungsausschuss als gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat werde das Gesetz zunächst grundlegend überarbeiten, so der RDA. Ein Termin für die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses stehe derzeit noch nicht fest.

In diesem Zusammenhang weist der Verband in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags kürzlich mit Gutachten vom 23.10.2019 festgestellt habe, dass es für den Gesetzgeber keine Pflicht gäbe, die beabsichtige Mehrwertsteuerabsenkung für die Bahn auch auf den Busfernverkehr auszudehnen. Diese Beurteilung ergebe sich im Wesentlichen daraus, dass Angebot und Umfang der Transportleistungen von Bahn und Fernbus erheblich voneinander abwichen. Der Verbraucher würde deshalb den Bahn- und Fernbusverkehr nicht als gleichartig ansehen. Zudem habe Flixbus immer wieder betont, dass Hauptkonkurrent des Fernbusses das Auto sei. Eine verbindliche Beurteilung der Rechtslage bleibe jedoch dem EuGH vorbehalten.

RDA Präsident Benedikt Esser sagte dazu: „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags überzeugt nicht. Der RDA bleibt am Ball und wird sich nun zunächst im Vermittlungsausschuss nach wie vor dafür einsetzen, dass sowohl für den Reise- als auch den Fernbus ebenfalls eine Mehrwertsteuerabsenkung erfolgt.“