Eine dieser Maßnahmen betrifft die aktuellen Reisebeschränkungen. Innereuropäische Grenzkontrollen sollen demnach stufenweise aufgehoben und Quarantänemaßnahmen zurückgenommen werden. Die Kommission schlägt bei der Öffnung von einzelnen Gebieten, Regionen oder auch des gesamten Staatsgebietes der einzelnen Mitgliedstaaten ein einheitliches Vorgehen in Bezug auf Sicherheits- und Hygienestandards vor. Die nötige Infrastruktur für Testkapazitäten, die medizinische Versorgung, die Kontaktnachverfolgung und Sicherheits- und Hygienemaßnahmen muss sichergestellt sein.

In der ersten Phase der Lockerungen sollen Reisebeschränkungen innerhalb der EU schrittweise aufgehoben werden, angefangen mit Regionen und Ländern, die ähnliche, sich positiv entwickelnde Infektionszahlen aufweisen. Reisen aus persönlichen und professionellen Gründen sollen erlaubt sein. In der zweiten Phase sollen alle Reisebeschränkungen beendet werden.

Gutscheinlösung

Hierzu empfiehlt die Kommission Reiseveranstaltern, ihren Kunden auf freiwilliger Basis Gutscheine anzubieten – zu attraktiven Bedingungen für den Verbraucher, wie es heißt. Soll heißen: Insolvenzschutz, Erstattungsfähigkeit bei Nichteinlösung spätestens 12 Monate nach Ausstellung sowie Übertragbarkeit und Einlösbarkeit bei anderen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe.

Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in Reiseverkehrsmitteln

Für Reiseverkehrsmittel schlägt die Kommission Richtlinien vor, um Personal und Gäste zu schützen. So sollten Tickets kontaktlos online gebucht werden. Wo ein Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, sollten Mund-Nasen-Schutzmasken Pflicht sein. Schutzequipment für das Personal sowie Desinfektionsgel sollten zur Verfügung stehen. Das Fahrzeug sollte regelmäßig gereinigt und eine natürliche Luftzirkulation priorisiert werden.