Bei der Vergabe von Buslinien im ÖPNV versuche die Stadt Bad Wildungen mit fragwürdigen Konstrukten und neuen stadteigenen Töchtern Recht und Gesetz zu umgehen und dadurch mittelständische Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, kritisiert der Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer (LHO) in einer Presseinformation.

„Wenn Kommunen ihre Tochterunternehmen im ÖPNV vor Konkurrenz schützen und ihnen Direktvergaben in der eigenen Stadt gewähren, dürfen sie sich nicht zugleich über andere kommunale Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen außerhalb ihres geschützten Bereiches am Wettbewerb beteiligen,“ erklärt man seitens des LHO.

Es sei nicht hinzunehmen, wenn aus geschützten sicheren Häfen heraus außerhalb des eigenen Gebiets um Leistungen gekämpft werde, macht der LHO-Vorsitzende Karl-Reinhard Wissmüller weiter deutlich und verweist auf die aktuelle Rechtslage (Europäisches Vergaberecht), die es nicht erlaube, den freien Wettbewerb in der Heimat auszuhebeln und andernorts Anbieter aus dem Markt zu drängen.

Hintergrund der Kritik sei eine geplante Direktvergabe der Stadt Bad Wildungen an ein Tochterunternehmen, die erneut die Vergabekammer Hessen in Darmstadt beschäftige. Bereits Anfang 2017 sei der erste Versuch wegen Verstoßes gegen die Gebietsbeschränkung für unzulässig erklärt worden. Nun versuche es die Stadt mit einer neuen rechtlichen Konstruktion, die man als Verband aber ebenfalls nicht für zulässig halte. Dabei kritisieren Hessens Busunternehmer die parallelen kommunalen Tätigkeiten und  nicht die Direktvergabe von Stadtbuslinien an eigene kommunale Unternehmen an sich. Es gehe vor allem darum, wie Töchter von Kommunen agieren dürfen. Aus Sicht des LHO bestehe keine Chancengleichheit, wenn diese sich außerhalb ihres geschützten Bereichs am ÖPNV-Wettbewerb beteiligen, wie dies derzeit in Bad Wildungen praktiziert werde. „Eine Kommune, die parallel dazu einer weiteren kommunalen Tochter durch öffentliches Geld abgefederte Ausfallbürgschaften für Kredite in zweistelliger Millionenhöhe gewährt, damit diese außerhalb der Stadt bei Ausschreibungen mitmachen kann, hebelt den fairen Wettbewerb aus“, kritisiert Udo Diehl, Geschäftsführer der ALV Oberhessen aus Wetter, die stellvertretend für den LHO das Vergabeverfahren führt, um die Direktvergabe juristisch zu stoppen.

Im Vergleich zu privaten Firmen können kommunale Unternehmen bei Banken wesentlich günstigere Kredite bekommen, um beispielsweise moderne Busse zu kaufen.  „Das ist ein enormer Wettbewerbsnachteil für Omnibusunternehmen, der sich bei der Bewerbung um neue Linien im ÖPNV kostenintensiv bemerkbar macht“, erläutert der LHO-Vorsitzende Karl-Reinhard Wissmüller. „Hessens Busunternehmer stellen sich nicht gegen Wettbewerb und auch nicht generell gegen europaweite Ausschreibungen. Gewährleistet werden muss jedoch, dass kleine wie große, mit Eigenkapital finanzierte wie fremdfinanzierte Unternehmen im Markt die gleichen Chancen haben“, so Wissmüller weiter.

Durch die geläufige Vorgehensweise vieler Kommunen, Aufträge direkt und ohne Ausschreibung an die eigenen kommunalen Unternehmen zu vergeben, verringere sich der Markt für private Mittelständler. Zwar gebe es inzwischen zahlreiche Direktvergaben an kommunale Unternehmen in Hessen, aber bisher habe es keine einzige an private Unternehmen gegeben – obwohl dies  durch europäisches Recht zulässig sei, bedauert man seitens des LHO. Auch würden in aller Regel keine Subunternehmerleistungen bei kommunalen Direktvergaben in Hessen vergeben. Deswegen fordert der Verband eine Anmietquote von 30 Prozent bei kommunalen Direktvergaben, um auch hier Marktchancen für private Busunternehmen zu wahren.