Außerdem soll die tägliche Ruhezeit um eine Stunde verschoben werden können, sofern die Gesamtfahrzeit weniger als sieben Stunden beträgt. Während einer Reisedauer von mindestens sechs Tagen darf einmal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, bei einer Reisdauer von acht Tagen zweimal. Außerdem wird die Zwölf-Tage-Reglung künftig auch für innerstaatliche Reisen gelten. Die Entscheidung der EU-Staaten geht auf einen Vorschlag zurück, den die EU-Kommission im Mai unterbreitet hatte. Das Verhandlungsergebnis muss vom Parlament und von den EU-Staaten allerdings noch formell abgesegnet werden, ehe es in Kraft tritt.
Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen (bdo), zeigte sich über die Entscheidung sehr erfreut. „Nach jahrelanger Überzeugungsarbeit haben der bdo, die Landesverbände und die IRU (International Road Transport Union) einen wichtigen Erfolg für die Bustouristikbranche errungen“, verlautbarte sie in einer Pressemitteilung. Die EU habe endlich die besonderen Arbeitsbedingungen für Busfahrerinnen und Busfahrer im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Nicht zuletzt profitierten auch die Reisenden davon, dass das starre Korsett der bisherigen Lenk- und Ruhezeiten aufgehoben wurde. Es hatte keine Unterscheidung zwischen Güterverkehr und Tourismus zugelassen. Die jetzt erfolgte Anpassung steigere die Verkehrssicherheit, erhöhe die Attraktivität von Busreisen und helfe somit auch, die Emissionsminderungsziele des Verkehrssektors zu erreichen.
In den kommenden Wochen soll dem EU-Rat und -Parlament ein Kompromisstext für die überarbeitete Verordnung zur Annahme vorgelegt werden. Dies sowie die finale Bestätigung des Kompromisses im EU-Parlament seien jedoch nur noch Formalien. Reisebusunternehmen und ihre Fahrgäste könnten sich bereits heute über die wichtigen und notwendigen Verbesserungen freuen.