Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) und die International Road Transport Union (IRU) rufen im Vorfeld der am 22. und 23. Januar anstehenden Sitzung des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments (TRAN) gemeinsam nach eigenständigen rechtlichen Regelungen für Busfahrer und fordern die Trennung vom Güterverkehr.

Bislang werden die Fahrer hinter dem Steuer rechtlich in beiden Bereichen gleichgestellt, obwohl die Aufgaben der beiden Berufsgruppen grundlegend unterschiedlich sind.

Weder die Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der Verordnungen 561/2006 und 165/2014 noch der Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters des Europäischen Parlaments, Wim van de Camp, würden eine individuelle Betrachtung der verschiedenen Fahrergruppen vornehmen. Dadurch würden die sehr verschiedenen Anforderungen des Personenverkehrs einerseits und des Güterverkehr andererseits völlig außer Acht gelassen, erklärte der BDO.

BDO-Präsident Karl Hülsmann sagte: „Wir wollen die Trennung!“ „Man kann Fahrgäste im Bus nicht mit Waschmaschinen auf der Lkw-Ladefläche vergleichen. Der Unterschied muss sich auch in den grundlegenden rechtlichen Regelungen für Personen- und Güterverkehr zeigen. Busfahrer befördern Menschen und tragen in dieser Position jeden Tag eine große Verantwortung. Sie verdienen eigenständige und passgenaue Regelungen und Vorgaben, die ihrer besonderen Aufgabe und den Bedürfnissen der Fahrgäste gerecht werden.“

Mit ihrem im vergangenen Jahr vorgelegten Mobility Package hat die EU-Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket mit Änderungsvorschlägen zu verschiedenen EU-Vorschriften vorgelegt. Die Vorschläge betreffen unter anderem auch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten. Es wird erwartet, dass sich die Verhandlungen dazu in Brüssel über insgesamt etwa zwei Jahre erstrecken werden. Aus Sicht von IRU und BDO bieten diese Verhandlungen die Gelegenheit, die dringend notwendige Trennung von Personen- und Güterverkehr bei der Betrachtung der Lenk- und Ruhezeiten zu vollziehen.

Die Zielsetzung des Mobility Package, die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrssektors zu wahren und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, könne nur erreicht werden, wenn Personen- und Güterverkehr in ihrer jeweiligen Eigenart betrachtet würden, und die Anpassung des Rechtsrahmens den festgestellten Unterschieden Rechnung trage, betonte der Bundesverband.