So dürfen Reisebusse nur zu einem Viertel ausgelastet werden, zudem ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wie der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) betont, mache dies touristische Busreisen und Ausflugsfahrten auf bayerischem Boden de facto unrentabel. „Doch rechtssicher stornieren können die Reiseunternehmen aufgrund der fehlenden behördlichen Schließung nicht – weder gegenüber ihren Kunden, noch gegenüber ihren Touristikpartnern, wie zum Beispiel Hotels“, informiert der Verband weiter. 

Deshalb fordert der LBO zeitnah Klarheit darüber, wie es in den kommenden Wochen weitergeht. „Können gebuchte Ski- oder Silvesterreisen stattfinden oder müssen sie abgesagt werden? Jeder weitere Tag Unklarheit kostet den Betrieben bares Geld!“

Wieder einmal würden die überwiegend familiengeführten, mittelständischen Busreiseunternehmen in Bayern ausgebremst. Wo aufgrund der Hotspotregelung in Bayern kein vollständiges Busreiseverbot besteht, würden die massiven inzidenzunabhängigen  Beschränkungen zu einem faktischen Fahrverbot führen, da Busreisen mit einer Höchstbelegung von 25 Prozent und 1,5 Meter Mindestabstand wirtschaftlich einfach nicht darstellbar seien.

„Zugleich hängen Reisegäste und Urlauber in der Luft. Hunderte von Weihnachts- und Silvesterreisen sind gebucht. Woche für Woche ändern sich die Regelungen, doch rechtssicher stornieren können weder Busreiseveranstalter noch Kunden“, macht der LBO deutlich. Geschäftsführer Stephan Rabl kritisiert weiter: Die bundesweit einzigartige 25 Prozent-Beschränkung ist für die bayerische Busreisebranche fatal. Reihenweise müssen Gruppenreisen auch nach außerhalb Bayerns storniert werden.“

Die Weihnachts- und Silvesterreisen seien lange im Voraus gebucht, Hotelbetten und Tickets längst gekauft. Während es weder in der Hotellerie noch in der Gastronomie vergleichbare Einschränkungen gebe, seien die Busunternehmen seit Wochen gezwungen eine Fahrt nach der anderen aus betriebswirtschaftlichen Gründen abzusagen und den Reisegästen die Kosten zu erstatten. Gleichzeitig sei die Erstattung bereits eingekaufter Leistungen von Touristikpartnern nur schwer oder gar nicht durchsetzbar.

Zudem stelle der „Quasi-Lockdown“ auch eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Busunternehmen aus anderen Bundesländern dar. „Mit 2G Plus und FFP2-Maske können wir und unsere Reisegäste leben, aber der Lockdown durch die Hintertür hat mit Augenmaß und Verhältnismäßigkeit, die gern von der Politik propagiert werden, schon lange nichts mehr zu tun“, so das  Fazit von Rabl. 

Derart strikte Vorgaben gebe es weder im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, wo 3G und Maskenpflicht herrschen, noch zum Beispiel in Hotels und Gaststätten, wo 2G und FFP2-Masken Anwendung finden.

Angesichts dieser nicht begründbaren Ungleichbehandlung fordert der LBO ein Ende der Kapazitätsbeschränkung von 25 Prozent in Reisebussen im Rahmen der anstehenden Verlängerung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der kommenden Woche.

Die Staatsregierung müsse andernfalls endlich ihrer Verantwortung für das Überleben der mittelständischen Betriebe gerecht werden und ein Hilfsprogramm für Busreiseunternehmen, wie es andere Bundesländer längst haben, zügig auf den Weg bringen.