Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e. V. fordert die Aussetzung des Anfang des Jahres in Österreich in Kraft getretenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes.

Das Gesetz verpflichtet auch ausländische Unternehmen, bei der Erbringung von Leistungen in Österreich die dort geltenden Tariflöhne als Mindestentgelt einzuhalten.

Des Weiteren müssen die bayerischen Busunternehmer vor jeder Tour nach Österreich ein Anmeldeverfahren durchführen, die Fahrer müssen neben den bisherigen Dokumenten auch eine Kopie ihres Arbeitsvertrags mit sich führen.

Der LBO kritisiert dies als Übermaß an Bürokratie, die von den Firmen nicht zu leisten sei und sieht in der neuen Melde- und Dokumentationspflicht überdies eine Missachtung des europäischen Standards des persönlichen wie betrieblichen Datenschutzes.

LBO-Geschäftsführer Horst Schilling betonte, dass die Neuregelung außerdem den freien Reisebusverkehr und die Dienstleistungsfreiheit in Europa einschränke, was zu Kosten der Fahrgäste, Reiseunternehmen und deren Beschäftigten gehe.

Die bayerischen Busunternehmer nehmen vor allem deshalb Anstoß an der gesetzlichen Neuerung, weil Lohn- und Sozialdumping unterhalb des österreichischen Niveaus durch den im Freistaat allgemein verbindlichen Busfahrerlohn ausgeschlossen sei. Stattdessen fordern die Unternehmen einen verhältnismäßige Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping mit geeigneten Mitteln.

Auf eine Einladung des Verkehrsbetriebs Brodschelm hin trafen sich Vertreter Bayerns und Tirols gestern in Burghausen, um die Lage zu analysieren.