Der Einsatz von zusätzlichen Verstärkerfahrten im Schülerverkehr wird auch weiterhin vom Freistaat Bayern finanziert. „Das ist wichtig und richtig, um Gedränge zu vermeiden und möglichst großen Abstand zu schaffen – hilft aber nur, wenn die Kostenübernahme durch den Freistaat auch genutzt wird und vor Ort mehr Busse eingesetzt werden“, teilt der Verband in einer Presseinformation mit. 

Die Kosten für den Einsatz von Verstärkerbussen in der Schülerbeförderung übernimmt der Freistaat Bayern bereits seit September des vergangenen Jahres. Die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, die Finanzierung von Verstärkerbussen im Schülerverkehr erneut bis zu den Sommerferien zu verlängern und hierfür weitere 20 Millionen Euro bereitzustellen, wird vom LBO begrüßt.

„Das ist die richtige Maßnahme im Kampf gegen das Coronavirus und ein wichtiges Signal für alle Fahrgäste – aber nur dann, wenn es vor Ort auch genutzt wird. Vielerorts wird auf den Einsatz von Verstärkerbussen noch verzichtet“, kritisiert LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl. Der Infektionsschutz dürfe aber nicht erst im Klassenzimmer beginnen. 

Für den Schulweg sind Omnibusse das am meisten genutzte Verkehrsmittel. Zwar gilt bayernweit im gesamten Nah- und Schulbusverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht für Kinder ab sechs Jahren und eine FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren, doch der beste Schutz vor Ansteckung sei immer noch Abstand, so der LBO. Durch die Kostenzusage des Freistaats werde den Aufgabenträgern ermöglicht, über die Anmietung weiterer Fahrzeuge, zum Beispiel aktuell nicht benötigter Reisebusse, diese wichtige Schutzmaßnahme umzusetzen. Neben dem Schutz der Gesundheit der Fahrgäste, sei damit auch den mittelständischen Busunternehmen geholfen. 

„Unverständlich, warum das nicht überall genutzt wird. Desto mehr Fahrzeuge, desto mehr Abstand, umso weniger Ansteckungsgefahr“, betont Rabl weiter. Die Kosten für den Einsatz von Verstärkerbussen, die von den kommunalen Aufgabenträgern bestellt werden, werden zu 100 Prozent vom Freistaat übernommen. 

Daher appelliert der LBO an alle Aufgabenträger, vor Ort den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge zu prüfen. Zuwendungsfähig sind demnach zusätzliche Verkehrsleistungen an Schultagen zwischen dem 08. September 2020 und dem Ende des Schuljahres. Die förderfähigen Kosten sind auf vier Euro je Wagenkilometer oder einen Tageshöchstsatz von 300 Euro begrenzt. Es gilt der jeweils höhere Betrag. 

Bei der Vermittlung von Verkehrsunternehmen mit freien Kapazitäten werden die Kommunen auch weiterhin durch den LBO unterstützt.