Über die Details einzelner Maßnahmen innerhalb des Hilfspakets informierten die Branchenverbände BDO und RDA am heutigen Mittwoch. Demnach wird die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021 verlängert. Laut BDO gilt dies für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Die aktuellen Sonderregelungen – kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden erforderlich, nur 10 Prozent der Belegschaft muss von Entgeltausfall betroffen sein – gelten nach Angaben von BDO ebenfalls bis zum 31.12.2021 weiter.

Sozialversicherungsbeiträge werden bis 30.06.2021 vollständig erstattet; für das zweite Halbjahr 2021 erfolgt eine hälftige Erstattung. Wenn während der Kurzarbeit eine Qualifizierung erfolgt, ist die Anhebung auf 100 Prozent Erstattung möglich. „Ob die nur noch hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem 01.07.2021 für die Reisebusunternehmen tragbar sein wird, bleibt mit Blick auf den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie abzuwarten“, ist der RDA skeptisch.

Laut BDO wird auch hinsichtlich der Höhe die bestehende Kurzarbeitergeld-Regelung fortgesetzt: 70 bzw. 77 Prozent ab dem vierten Monat und 80 bzw. 87 Prozent ab dem siebten Monat. Die bestehende Hinzuverdienstmöglichkeit, dass geringfügige Beschäftigungen (Minijobs bis 450 Euro) anrechnungsfrei bleiben, wird ebenfalls bis Ende 2021 verlängert.

Verlängert werden sollen auch die Laufzeit der Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe bis zum 31.12.2021. Zwar begrüßt der RDA diesen wichtigen Schritt des Koalitionsausschusses, aber merkt gelichzeitig an: „Allerdings bleibt es aus Sicht des RDA notwendig, jede Betriebsstätte eines Unternehmensverbundes bis zur monatlichen Fördergrenze von 50.000 Euro zu unterstützen und die Fördergrenzen für kleine Betriebe ersatzlos zu streichen.“

Die Koalition hat sich zudem darauf verständigt, die Insolvenzantragspflicht, die vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt worden war, für Unternehmen in der Coronakrise weiter auszusetzen. Diese Regelung soll bis zum 31.12.2020 fortgeführt werden. Aus Sicht des RDA ist der 31. Dezember „kurz bemessen“. Deshalb fordert der Verband „mit Blick auf den typischen Saisonverlauf in der Bus- und Gruppentouristik weiterhin die Aussetzung bis mindestens zum 31.03.2021.“

„Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses senden ein wichtiges Signal in die Bus- und Gruppentouristik. Die Hilfsmaßnahmen enden nicht, sondern werden auf Sicht fortgeführt. Allerdings ist es gerade für den familiengeführten Mittelstand schädlich, dass nicht alle Betriebsstätten eines Unternehmensverbundes Überbrückungshilfen bis zur maximalen Fördergrenze beantragen können. Das muss sich noch ändern und dafür wird sich der RDA nach wie vor einsetzen“, kommentiert RDA-Präsident Benedikt Esser das Ergebnis.