Nachdem die Anzahl der Corona-Infektionen nicht nur in Deutschland, sondern weltweit wieder immens gestiegen und damit auch der Reiseverkehr stark eingeschränkt ist, bleibt die Tourismusbranche im dritten Pandemiejahr erneut massiv betroffen. Dabei ist vor allem die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes aktuell ein ganz akutes Problem, da diese auf maximal 24 Monate begrenzt ist. Viele Betriebe befürchten deshalb, Mitarbeitende entlassen zu müssen, wenn diese Begrenzung nicht angepasst wird.

„In rund 40 Prozent unserer Betriebe sind die Mitarbeitenden seit Beginn der Pandemie in Kurzarbeit“, so Petra Thomas, Sprecherin des Aktionsbündnisses Tourismusvielfalt (ATV), einem Zusammenschluss von 28 Branchenverbänden. „Dies bedeutet 24 Monate, in denen viele Bustouren, Fernreisen oder Winterurlaube nicht oder nur stark eingeschränkt stattfinden konnten. Wird die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds nicht verlängert, stehen die Unternehmen vor der Wahl, entweder das wirtschaftliche Risiko einzugehen, in unsicherer Lage die Beschäftigten wieder voll einzusetzen, oder aber nach zwei Jahren Hoffen und Bangen doch zu entlassen.“

Im Namen des ATV warnt sie, dass die Folgen gravierend wären – und zwar nicht nur für die betroffenen Beschäftigten und die Betriebe. „Es setzt aktuell ein verheerendes Signal. Der Fachkräftemangel im Tourismus ist bereits sehr hoch, und erzwungene Kündigungen werden das Problem weiter verschärfen. Wir fordern die Politik daher auf, für besonders betroffene Branchen wie den Tourismus eine angemessene Ausnahmeregelung zu schaffen, und die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auszuweiten“, erklärt Petra Thomas.

Durch die Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus erleide die Tourismusbranche einen neuerlichen Rückschlag. „Dass ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt für viele Unternehmen die bisher festgelegte maximale Bezugsdauer von 24 Monaten für Kurzarbeit erreicht ist, stellt sie vor eine enorme wirtschaftliche Herausforderung, der viele finanziell nicht mehr gewachsen sind“, macht die ATV-Sprecherin deutlich. „Wenn ab März oder April wieder alle Mitarbeitenden aus der Kurzarbeit geholt werden müssen und die Personalkosten zu 100 Prozent anfallen, fehlen in den Unternehmen die Einnahmen, um die Gehälter in vollem Umfang zu stemmen. Die Sommersaison war für die betroffenen Betriebe nicht stark genug, um ausreichende Rücklagen zu bilden. Die Wintersaison ist für viele Betriebe mehr oder weniger ausgefallen. Die Lage ist mehr als unsicher, gerade auch mit dem Blick auf die weltweite Entwicklung und die zeitversetzten Wellen der Pandemie.“

Dem ATV zufolge droht mit Ablauf der 24 Monate Kurzarbeit eine Kündigungswelle. Jetzt bräuchten die Unternehmen Unterstützung und Planungssicherheit, ob sie ihre Mitarbeitenden weiterhin halten können. „Das Kurzarbeitergeld hat in den vergangenen 24 Monaten viele Arbeitsplätze erhalten können. Dieses staatliche Hilfsinstrument nun einzustellen, hieße die Reisebranche vor dem Schlussspurt fallen zu lassen“, so Petra Thomas. „Die Politik darf nicht vergessen, dass die Tourismusbranche weit stärker und länger als andere durch die Pandemie in Mitleidenschaft gezogen wird. Deshalb ist es geboten, für diese besonders betroffenen Betriebe eine branchenspezifische Lösung zu finden, und die Menschen im Tourismus nicht im Regen stehen zu lassen.“