Nach Angaben des Spezial-Versicherungsmaklers für Omnibusunternehmen habe man eine Regelung gefunden, nach der Busse auch ohne amtliche Abmeldung ab sofort von den Kfz-Versicherungskosten weitgehend befreit sind.

„Damit reagieren wir auf die Situation, dass aktuell viele Busbetriebe versuchen, bei der Kfz-Zulassungsstelle ihre Busse abzumelden, um dort auf verschlossene Türen zu stoßen“, erläutert Thomas Dittmeier, Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH für Omnibusunternehmen.

Die wichtigsten Punkte der Regelung:

  • Sofern möglich, sollten Busse ab dem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr eingesetzt werden können, amtlich stillgelegt werden. Bei Reisebussen kommt neben der Einsparung der Versicherung noch die Ersparnis bei der Kfz-Steuer hinzu.
  • Falls eine amtliche Abmeldung nicht mehr möglich ist, weil z.B. die Zulassungsstelle geschlossen ist, reicht eine Nachricht per Mail/Fax mit den ruhenden Fahrzeugen und dem Zeitpunkt, ab wann die Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden können. Diese Fahrzeuge gelten dann als intern stillgelegt.
  • Die Regelung für Beitragsgutschriften OHNE amtliche Abmeldung gilt je Versicherung etwas verändert.
  • Sowohl amtlich als auch intern stillgelegte Busse erhalten für die Dauer der Standzeit eine Ruheversicherung, so dass diese gegen die wichtigsten Risiken versichert gelten.

Dittmeier rät allen Nicht-Kunden, deren Versicherung sich nicht kulant zeigt, sich bei den Verhandlungen auf die „Dittmeier-Regelung“ zu beziehen. Gegebenenfalls sei man seitens des Versicherungsmaklers auch bereit, bei der Durchsetzung zu helfen. „Es ist uns klar, dass das hier nur ein kleiner Baustein in dem fürchterlichen Schlamassel ist, in dem die Busbranche steckt. Wir stehen zu den Busunternehmen, gemeinsam packen wir das“, so Dittmeier weiter.