Der Verband weist darauf hin, dass diese Entscheidung existenzbedrohende Auswirkungen auf den Mietbusverkehr im Land hat, viele Busunternehmen stünden unmittelbar vor dem Aus. Das private Omnibusgewerbe in Schleswig-Holstein leide derzeit massiv unter den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus: Der Anmiet- und Busreiseverkehr sei komplett auf null zusammengebrochen, auch Neubuchungen blieben aus, beschreibt der OVN die drastische Situation.

„Während die meisten anderen Bundesländer längst Zusagen an die Schulen für die Übernahme der mit den Busunternehmen vereinbarten Stornokosten gemacht haben, lässt unser Bildungsministerium die Schulen im Land regelrecht im Stich. Wir können nicht glauben, dass das Land mit der Weigerung, die Schulen von Stornorisiken freizuhalten, die nur aufgrund des Erlasses über das Verbot von Klassenfahrten entstanden sind, diese mit den Kosten im Regen stehen lässt. Die Busunternehmen, die aktuell einem Berufsausübungsverbot unterliegen und keinerlei Einnahmen generieren, sind aber wirtschaftlich regelrecht gezwungen, den Schulen die vertraglich vereinbarten Stornokosten in Rechnung zu stellen, weil sie sich nur noch mit Stornokosten überhaupt am Leben halten“, beklagt Klaus Schmidt, OVN-Vorsitzender.

Weiterhin erklärt Schmidt: „Unsere laufenden Kosten durch Fahrzeuge, Werkstätten, Mieten, Reisevorausleistungen, Katalogerstellungen und natürlich Personal, das häufig wegen der Abarbeitung von Stornierungen gar nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, sind derart hoch, dass es sich kein Unternehmen leisten kann, auf Stornokosten gegenüber den Schulen zu verzichten. Dies schmerzt angesichts langjähriger Partnerschaften mit den Schulen besonders. Die AGB für Mietbusleistungen ermöglichen die Rückforderung von 70 Prozent an Stornokosten und wir hätten es für selbstverständlich gehalten, dass das Land die Schulen nicht damit im Regen stehen lässt.“

Als Busunternehmer sei man derzeit doppelt gestraft, betont Schmidt, denn die zugesagte Soforthilfe des Landes sei nicht für den Mittelstand vorgesehen und die Durchsetzung berechtigter Stornokosten werde durch die Weigerung der Kostenübernahme gegenüber den Schulen auch noch torpediert.