Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) mitteilte, umfassen die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand im Kern folgende Maßnahmen:

  • Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mehr als zehn offenstehen, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale Kreditvolumen 500.000 Euro.
  • Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung.
  • Der KfW-Schnellkredit soll eine höhere Zinsmarge als die Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020 haben, nämlich 3 Prozent p.a. Bei einem angenommenen Bankeneinstand von 0 Prozent geht damit ein Endkreditnehmerzinssatz von einheitlich 3 Prozent p.a. per heute einher (der Zinssatz kann sich entsprechend Kapitalmarktentwicklung verändern).
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.