Kernpunkt der Verordnung ist eine stärkere Öffnung der Qualifizierungs- und Anerkennungsverfahren für ausländische Fahrerinnen und Fahrer. So soll die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation künftig neben Deutsch auch in acht Fremdsprachen möglich sein: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

Zudem will die Bundesregierung die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse erleichtern. Künftig sollen Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können. Darüber hinaus plant das BMV, in der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten auch in Deutschland anzuerkennen. Erweitert wird außerdem der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung: Ukrainisch und Kurmandschi sollen neu aufgenommen werden.

Um den Einstieg in den Beruf weiter zu beschleunigen, sieht die Verordnung auch Änderungen bei der Qualifikationsprüfung vor. Die praktische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation soll von bislang 210 auf 120 Minuten verkürzt werden.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder sieht in den Maßnahmen einen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Verkehrssektor. Ziel sei es, Zugangshürden abzubauen und Berufskraftfahrer schneller in Beschäftigung zu bringen. Zugleich verwies der Minister darauf, dass die Branche die Arbeitsbedingungen attraktiver gestalten müsse, um den Beruf langfristig wettbewerbsfähiger zu machen.