Ziel des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes soll sein, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, sie zu digitalisieren und auch erheblich zu beschleunigen, damit Sanierungen und Ausbauten schneller umgesetzt werden könnten. Dies sei notwendig, da die Infrastruktur Deutschlands marode sei. Der Bau neuer Brücken, die Entlastung der Schienenwege und die Sanierung von Wasserstraßen träfen bislang auf langwierige und komplexe Genehmigungsprozesse. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffe vor diesem Hintergrund Abhilfe durch die Änderung maßgeblicher Verfahrens-, Fachplanungs- und Umweltvorschriften. Damit würden die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Tempo, Verlässlichkeit und Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur auf den Weg gebracht.

„Wir beenden die Zeit der Dauerverfahren“, so Bundesverkehrsminister Schnieder. Deutschland brauche eine Infrastruktur, die Sicherheit, Mobilität und wirtschaftliche Stärke garantiere. „Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir ein modernes, digitales und wegweisendes Planungsrecht. Wir geben Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit – damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen.“

 

Weniger prüfen, mehr bauen

Die Modernisierung des Planungsrechts habe bedeutende Auswirkungen auf Zeit, Geld und Akzeptanz, betonte der Minister. Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren könnten Monate bis Jahre eingespart werden. Digitale Verfahren mit Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützter Einwendungsbearbeitung würden die Prozesse weiterhin um bis zu 30 Prozent verkürzen. Außerdem könne die Bundesregierung mit den vorhandenen Mitteln deutlich mehr Projekte umsetzen, und es reduzierten sich inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Bauprojekten.

Die politische Einigung zu den Inhalten des Gesetzes habe klargestellt, dass weitergehende Änderungen im Umweltrecht auf Grundlage der Regelungsvorschläge des BMV durch ein zweites Gesetzgebungspaket bis Ende Februar durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) vorgelegt werden. Das zeige, dass die Bundesregierung gemeinsam und auf allen Rechtsgebieten für die nötige Beschleunigung sorge.