Xaver Hörmann
Xaver Hörmann

Am 29.10.2014 verschickte die Pressestelle des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes (AVV) eine Pressemitteilung mit der Überschrift „Hörmann attackiert mittelstandsfreundliches Vergabeverfahren im AVV-Regionalbusverkehr“.

Mit Hörmann ist das mittelständische Busunternehmen Hörmann-Reisen, geführt von Xaver und Philipp Hörmann, gemeint. Wichtigste Gesellschafter des AVV-Regionalbusverkehr sind die Stadt Augsburg und die drei Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und Dillingen.

Sie streben europaweite Ausschreibungsverfahren im AVV-Regionalbusverkehr an. Zur Begründung heißt es, dass die Aufgabenträger künftig die Entwicklung der Verkehre selbst steuern wollen und führen in diesem Kontext Kostengründe an. Die bisherigen Verträge mit den Subunternehmern, die am 31. Dezember 2015 auslaufen, hindern Stadt und die Landkreise offenbar daran, die europaweiten Ausschreibungen voranzutreiben. Hörmann Reisen ist mit 16 Linienbussen im AVV-Regionalverkehr im Einsatz. Die AVV schloss nun mit Subunternehmern sogenannte Übergangsvereinbarungen, die bis zum Jahr 2022 die Unternehmen an den vollständigen Wettbewerb heranführen sollen. Die Firma Hörmann hat diese Übergangsvereinbarung nicht unterzeichnet und am 23. Oktober 2014 bei der Vergabekammer Südbayern einen  Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Übergangsvereinbarung gestellt. Sollten die Übergangsvereinbarungen nicht anerkannt werden, so der AVV-Regionalbusverkehr, hätte das eine Ausschreibung aller AVV-Regionalbuslinien bereits zum 1. Januar 2016 zur Folge. Möglich wäre es auch, die im PBefG verankerte sogenannte „allgemeine Vorschrift“ anzuwenden, die eigenwirtschaftlichen Verkehren den Vorrang gibt. Doch das ist offensichtlich nicht gewünscht.

Im Grunde genommen geht es hier seitens der Stadt Augsburg und der Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und Dillingen um die Aushöhlung des novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es trat am 1. Januar 2013 in Kraft.  Diese Novellierung fiel so aus, dass das bis dato gültige PBefG in Deutschland  in den wesentlichen Zügen weiter Bestand hat. Der wichtigste Punkt dabei war, dass Verkehre im ÖPNV auch künftig nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen, sondern weiterhin nach den Prinzipien des PBefG vergeben werden können und das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit Vorrang vor staatlichem Handeln hat. Die Busverbände, voran der BDO, haben um diesen Status quo gekämpft, weil Ausschreibungsszenarien wie in Schweden oder Hessen, den Mittelstand zurückdrängen.  Ein mittelständischer Unternehmer kann die inhaltlichen Forderungen solcher Ausschreibungen nur bedingt erfüllen und das riesige Ausschreibungsprozedere kaum bewältigen. Unterm Strich: Direktvergabe statt Ausschreibung. So gesehen, sind die Übergangsvereinbarungen von Augsburg nicht mittelstandsfreundlich, sondern mittelstandsfeindlich. Sie sind der Türöffner für europaweite Ausschreibungen. Das Unternehmen Hörmann wehrt sich gegen diese mittelstandfeindliche Politik.