Als Grund für die Bargeldabschaffung hatte der Hamburger Senat auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion mitgeteilt, dass der Anteil des Barverkaufs in Bussen an den Gesamt-Fahrgeldeinnahmen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) stetig zurückgegangen sei und aktuell bei unter sechs Prozent liege. Diese aber machten aber insgesamt noch zehntausende Fälle aus, so die CDU.
„Insbesondere Hamburgs Senioren und Touristen leiden unter der unausgegorenen und überhasteten Abschaffung der Bargeldzahlung in den Bussen“, rügt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Anke Frieling. Der Senat geht dennoch davon aus, „dass ein Großteil des bisherigen Barverkaufs zukünftig in der HVV Switch-App durchgeführt wird“. Damit auch Kunden ohne Konto oder Smartphone im Bus Tickets lösen könnten, sei die HVV Prepaid-Karte eingeführt worden. Frieling hält diese allerdings für „keine vernünftige Alternative“.
Ihre Fraktion fordere den rot-grünen Senat auf, die Bargeldzahlung in Bussen weiterhin zu ermöglichen. Das sei „inklusiv“ und stelle sicher, dass mehr Menschen den ÖPNV nutzen könnten. In seiner Antwort auf die kleine Anfrage beharrt der Senat jedoch darauf, dass die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) auf den Buslinien im „Tarifgebiet Hamburg AB“ zum 1. Januar 2024 das Bezahlen mit Bargeld einstellen.
Mit fast 900.000 Kunden des HVV-Deutschlandtickets und einer nicht näher bezifferten, aber als „hoch“ bezeichneten Anzahl an App-Nutzern spiele der direkte Verkauf beim Fahrpersonal „inzwischen eine nachgeordnete Rolle“. Der Bargeldverkauf gehe zudem mit einem hohen technischen und zeitlichen Aufwand einher. Den wolle man mit der Abschaffung reduzieren, „sodass der Verkauf von Tickets im Bus keinen Grund für eine verspätete Abfahrt an den Haltestellen darstellt“.
Um die Kunden zu informieren, laufe bereits eine Informationskampagne. Über die HVV-Seniorenberatung seien zudem Schulungen zum Umgang mit der Prepaid-Karte angeboten worden. Die Mitarbeiter im Fahr- und Prüfdienst hätten zudem die Anweisung, zu Beginn des bargeldlosen Bezahlens „im Zweifelsfall kulant zu reagieren“.