Bereits seit 25. Mai 2018 gelten die aktualisierten Datenschutzbestimmungen und Informationspflichten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Nach Angaben der Fachvereinigung Omnibus und Touristik im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) sei es bisher nur vereinzelt zu Abmahnungen von Busreiseunternehmen gekommen.

Wie der GVN weiter mitteilt, sei zuletzt allerdings ein gehäuftes Tätigwerden eines Rechtsanwaltes Joachim A. Pollack aus Leipzig zu beobachten gewesen. Dieser gebe an, eine „RS Reisen & Schlafen GmbH“ mit Sitz in Hamburg zu vertreten und versendet in deren Namen Abmahnungen zu behaupteten Wettbewerbsverstößen.

Zumeist mahnt dieser Anwalt eine fehlerhafte oder nicht vorhandene Datenschutzerklärung und/oder einen fehlenden Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform auf der Webseite von Busunternehmen ab. Es werden nach Angaben des GVN Anwaltskosten in Rechnung gestellt und dazu aufgefordert, eine beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Allerdings bestünden nach einschlägiger Recherche zu der angegebenen „RS Reisen & Schlafen GmbH“ erhebliche Zweifel daran, dass dieses Unternehmen überhaupt aktiv auf dem Markt agiere. Sofern das tatsächlich nicht der Fall sei, bestehe schon kein Wettbewerbsverhältnis zu den abgemahnten Unternehmen. Somit könne auch kein Wettbewerbsverstoß vorliegen.

Busunternehmen, die eine solche Abmahnung erhalten haben, empfiehlt der GVN unter keinen Umständen ohne vorherige rechtliche Beratung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder Zahlungen zu leisten. Der Verband bietet hierbei gleichzeitig seine Unterstützung an.