Griechenland und Italien haben nach Angaben der EU-Kommission dagegen im Flug- und im Schiffsverkehr Maßnahmen ergriffen, die nicht mit den EU-Verbraucherrechten vereinbar sind. Für Italien gelte dies auch mit Blick auf den Bus- und Schienenverkehr. Passagiere in der EU hätten das Recht, „zwischen einer Rückzahlung und anderen Formen der Erstattung, wie einem Gutschein, zu wählen“, hieß es seitens der EU-Kommission.

Die Tourismus- und Reisebranche ist von der Corona-Krise besonders hart getroffen worden. Die Pflicht zur Erstattung brachte Reiseveranstalter und Airlines in finanzielle Bedrängnis. Deshalb hatten sich mehrere EU-Staaten über geltendes EU-Recht hinweggesetzt und verpflichtende Gutschein-Lösungen erlaubt. Auch Deutschland setzte sich dafür ein, gab dem Druck der EU-Kommission aber schließlich nach, und sah von einer Gutscheinpflicht ab.

Nun haben Rom und Athen zwei Monate Zeit, auf den Schritt der EU-Kommission zu reagieren. Räumen die Länder die Bedenken nicht im Laufe des Verfahrens aus, könnte die EU-Kommission sie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Man prüfe auch die Situation in anderen EU-Staaten, betonte die Brüsseler Behörde.