Im Vorfeld der Einigung hatte die zuständige Verdi-Tarifkommission eine Bitte der Streitparteien um Schlichtung angenommen. Mit der Einigung sind jetzt sämtliche weiteren in Aussicht gestellten Streiks abgesagt. Der Preis, den die Busunternehmen für den „Frieden“ zahlen müssen, ist hoch. „Die deutlich steigenden Kosten müssen durch entsprechende Preisgleitklauseln („Hessen-Index“) in den Verkehrs-Service-Verträgen abgefedert werden“, so Tuchan, der die Verhandlungen auf Arbeitgeberseite führte. „Nur dann können die Busunternehmen auch in Zukunft sichere Arbeitsplätze bieten.“

Durch das Hessische Vergabe- und Tariftreue-Gesetz (HVTG) sind Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Beschäftigten das in Tarifverträgen vorgeschriebene Entgelt zu bezahlen. Für die hessischen privaten Busunternehmer bedeutet das nun, das Gehalt ihrer insgesamt rund 6.000 Beschäftigten in drei Stufen anzuheben: Um fünf Prozent ab 1. Januar 2025, um weitere fünf Prozent ab 1. Januar 2026 und um nochmal fünf Prozent zu einem späteren Zeitpunkt. Hinzu kommt ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, der in drei Teilbeträgen fließt und im Juli, September und November ausgezahlt wird. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig, Auszubildende bekommen die Hälfte.

Für geteilte Dienste erhalten die Beschäftigten ab 1. April 2025 eine Zulage von fünf Euro pro Dienst. Samstags werden Zeitzuschläge in Höhe von 20 Prozent gezahlt, ebenfalls beginnend ab 1. April 2025. Der Pausenabzug reduziert sich um einen Prozentpunkt auf 7,5 Prozent in der Stadt und 12,5 Prozent im ländlichen Verkehr. Außerdem wird an November 2025 eine betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer in der Verwaltung und in Werkstätten eingeführt. Beschäftigte mit mehr als zwölf Dienstjahren erhalten ab 1. Januar 2026 einen zusätzlichen Urlaubstag.

Die Laufzeit des Tarifvertrags erstreckt sich bis zu 31. März 2027. Hessens private Busunternehmen wollen die Arbeitsbedingungen der Fahrer weiter verbessern und mit einem attraktiveren Berufsbild dazu beitragen, mehr Interessenten für den Job zu gewinnen. Nicht zuletzt, um dem Fahrermangel zu begegnen. Neben Image-, Qualifizierungs- und Ausbildungsförderungsmaßnahmen, die auch im Zusammenwirken mit der Hessischen Landesregierung auf den Weg gebracht werden sollen, wolle man verstärkt die Digitalisierung vorantreiben. Gerade der bargeldlose Zahlungsverkehr könne die Fahrer entlasten, so Tuchan. Langfristig stünden aber auch Maßnahmen auf der Agenda, auf die die Arbeitsgeber keinen Einfluss hätten, etwa der Ausbau von Toiletten an zentralen Haltestellen.