Im Gothaer Busstreit wird am heutigen Donnerstag (13.15 Uhr) ein weiteres Urteil erwartet. Das Oberlandesgericht verkündet seine Entscheidung darüber, ob der private Busunternehmer Wolfgang Steinbrück Technik der inzwischen insolventen Regionalen Verkehrsgemeinschaft (RVG) Gotha herausgeben muss.

Dabei handelt es sich um das rechnergestützte Betriebsleitsystem für die Fahrscheinausgabe und die Verbindung zur Informationsanzeige an den Haltestellen.

 

Steinbrück und die RVG streiten seit Monaten vor Gericht über die Auftragsvergabe für den Busverkehr in Gotha und Umgebung. Die RVG hatte ihm wegen Unstimmigkeiten bei der Vergütung Ende 2016 vorzeitig gekündigt und die Linien an andere Firmen vergeben. Steinbrück hält die Kündigung für unwirksam und lässt seine Busse weiter fahren. Daher gibt es seit Jahresbeginn auf mehreren Linien einen doppelten Busverkehr.

Eine Gerichtsentscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Grundverträge wird allerdings nicht fallen, da dieses Verfahren mit der Insolvenz unterbrochen wurde.