Zidouna Moschee in der tunesischen Hauptstadt Tunis (Foto: bids.de)
Gisa und Hedda Deilmann

Die ehemaligen Reederinnen des früheren ZDF-Traumschiffs „Deutschland“, Gisa und Hedda Deilmann, wollen das Urteil des Landgerichts Lübeck gegen sie nicht hinnehmen. Ihre Anwälte hätten Revisionsanträge gestellt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.

Die ehemaligen Geschäftsführerinnen der seit 2010 insolventen Reederei Deilmann waren wegen versuchter Steuerhinterziehung, Bankrotts und falscher eidesstattlicher Versicherung zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

 

Sie sollen Teile ihres Vermögens vor Beginn des Insolvenzverfahrens an Familienmitglieder überschrieben haben, um es dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen. Zuvor hatten Medien über die Revisionsanträge berichtet.