RDA-Steuerberater Carsten Kaufmann (l.) und RDA-Hauptgeschäftsführer Dieter Gauf
RDA-Steuerberater Carsten Kaufmann (l.) und RDA-
Hauptgeschäftsführer Dieter Gauf

Nach dem im Ergebnis kontraproduktiven Zwischenurteil zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung des Finanzgerichts Münster vom 04.02.16 (veröffentlicht am 10.02.2016), trafen sich am RDA-Hauptgeschäftsführer Dieter Gauf und RDA-Steuerberater Carsten Kaufmann in Berlin mit SPD-Tourismuspolitikern.

Der RDA fordert nach wie vor eine zeitnahe Lösung die verhindert, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei der Anmietung von Hotelzimmern durch Reiseveranstalter greift, und die ebenso für Rechtssicherheit sorgt. Das Gericht hat bekanntlich entschieden, dass nur der Kaltmietanteil des Hoteleinkaufs einer Hinzurechnung unterliegt.

In dem Gespräch unter der Leitung von Frank Junge MdB, Mitglied des Bundestagsausschuss für Finanzen und Mitglied des Bundestagsausschuss für Tourismus, sowie Berichterstatter zum Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung, und Gabriele Hiller-Ohm MdB, SPD-Obfrau im Tourismusausschuss, legten Kaufmann und Gauf detailliert die Auswirkungen dar.

Interesse für Berechnungsbeispiele anhand der Zahlen von kleinen und mittelständischen Unternehmen

SPD-Politiker Junge interessierte sich insbesondere für die verschiedenen Berechnungsbeispiele die Carsten Kaufmann für kleine und mittlere Unternehmen ausgearbeitet hatte. Die berechneten Steuerbelastungen führen auch nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster zu einer erheblichen Steuerbelastung der betroffenen Unternehmen. Zudem werden die Nachforderungen für mehrere Jahre die Unternehmen erheblich belasten und deren Eigenkapitalbasis nachhaltig reduzieren. Die SPD-Vertreter sicherten eine konstruktive Prüfung zu.