Anja Ludwig
Anja Ludwig

Anja Ludwig, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDO, informiert in einem Rundschreiben über den aktuellen Stand zum Thema Gewerbesteuerhinzurechnung in der Touristik. In dem Schrieben heißt es u.a:

„In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen räumt die Bundesregierung ein, dass im Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform 2008 keine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen dieser Reform auf die Tourismusbranche vorgenommen worden ist.

In nahezu allen übrigen Fragen bleibt das Ministerium vage in seinen Antworten und zieht sich auf die Positionen zurück, dass a) die Auslegungsfragen hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung Ländersache seien, b) die Bundesregierung die Auslegung der Länder nicht in Frage stelle und c) man den Ausgang des Verfahrens vor dem Finanzgericht Münster abwarten wolle."

Bundeswirtschaftsminister Gabriel hingegen hat der Reisebranche seine volle Unterstützung zugesichert und diesen Worten Taten folgen lassen: Auf seine Initiative hin hat Dr. Walter-Borjans (Finanzminister NRW) einen Lösungsvorschlag vorgelegt, der in Form einer Bundesratsinitiative mit allen Bundesländern diskutiert werden soll. Der Vorschlag beinhaltet im Wesentlichen, bei kurzfristigen Miet- und Pachtverträgen auf die Hinzurechnung zu verzichten, wenn der Unternehmer das angemietete Wirtschaftsgut seinerseits einem Dritten kurzfristig zur Nutzung überlässt, ohne selbst Verfügungsgewalt über die Wirtschaftsgüter zu haben. Dies soll in Form einer gesetzlichen Klarstellung erfolgen.

Leider ist es bislang nicht gelungen, die Länderfinanzminister für diese Idee zu gewinnen. Im Finanzausschuss des Bundesrates haben neben NRW nur Hessen und Bayern für den Vorschlag gestimmt. Nach Auskunft des Ministeriums in Düsseldorf soll das Thema jetzt von den Wirtschaftsministern der Länder weiter verfolgt werden. Es gilt daher nun, für diesen Lösungsvorschlag möglichst viele Unterstützer zu finden und hier benötigen wir die Mithilfe jedes Einzelnen: Bitte sprechen und schreiben Sie Ihre zuständigen Abgeordneten und Ministerialbeamten an und machen Sie erneut deutlich, dass die durch die unsachgemäße Auslegung des § 8 Nr. 1 e GewStG durch die Finanzverwaltung verursachte Steuerlast für klein- und mittelständische Busunternehmen nicht tragbar ist und es hier dringend einer praktikablen Lösung bedarf.“