Sigmar Gabriel, Dr. Volker Jorczyk
Anlass für diese optimistische Feststellung in der Überschrift ist die Äußerung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages gegen die Hinzurechnung vom Einkauf von Hotelunterbringungsleistungen durch Reiseveranstalter auf die Gewerbesteuer.
Er sagte, ihm persönlich leuchte die Begründung für die Hinzurechnung nicht ein.
Für ihn könnte es bei der aktuellen Situation – keine Hinzurechnung – bleiben. Hintergrund der Debatte ist, dass seit 2012 der Einkauf von Hotelleistungen durch einen Reiseveranstalter dem Betriebsgewinn hinzugerechnet wird und damit gewerbesteuerpflichtig ist - und zwar ab 2008. Zuvor waren der Ankauf von Übernachtungen dem Umlaufvermögen zugeteilt worden. Jetzt drohen vielen Betrieben rückwirkende Steuernachzahlungen. Anlass der Aussage war ein Besuch des Wirtschaftsministers im Tourismusausschuss, um über die Tourismuspolitik der Bundesregierung zu sprechen. Der Tourismus sei ein „ebenso wichtiger wie gelegentlich unterschätzter Wirtschaftszweig“, sagte Gabriel. Mit 4,4 Prozent des BIP trage er einen größeren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlergehen Deutschlands bei als beispielsweise die Automobilindustrie.
Es wurde Stillschweigen vereinbart
Dass sich der Bundeswirtschaftsminister so expliziert gegen die „Hinzurechnung“ aussprach, dürfte zu einem Aufatmen in der Bus- und Paketreiseveranstalterbranche führen. Ganz offensichtlich hat das Statement von Rechtsanwalt Dr. Volker Jorczyk am 21. Mai bei einer nichtöffentlichen Anhörung im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema „Gewerbesteuerhinzurechnung für den Einkauf von Unterbringungsleistungen durch Reiseveranstalter“ Wirkung gezeigt. Zwar wurde im Ergebnis der zweistündigen Sitzung, wie Bus Blickpunkt von Beteiligten erfuhr, am 21. Mai Stillschweigen vereinbart, doch auch aus Kreisen der CDU/CSU gab es in dieser Woche Signale, dass die „Hinzurechnung“ kippen könnte. In einem Beschluss der CDU/CSU Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie heißt es, dass der Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Juli 2012 zurückzunehmen sei.