Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der das Gesetzgebungsverfahren mit zahlreichen Stellungnahmen, Positionspapieren und Rechtsgutachten eng begleitet hatte, begrüßt den neuen Rechtsrahmen als einen „Meilenstein für die Branche“. „Im autonomen Fahren liegen große Chancen in Ergänzung zum klassischen Linienverkehr, gerade in Stadtrand- oder ländlichen Lagen und wird uns bei der Mobilitätswende helfen“, erklärt VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Rechtzeitig zum Ende der laufenden Legislatur seien die ersten Voraussetzungen erfüllt. Jetzt benötige man von den Herstellern die entsprechenden Fahrzeuge, um diese zügig in den Regelbetrieb zu bringen. Insbesondere sei die Aufnahme von Übergangsregelungen für die bestehenden Pilotversuche und Genehmigungsverfahren, die der Branchenverband bereits im Rahmen der Sachverständigenanhörungen im Verkehrsausschuss adressiert hatte, begrüßenswert.

Es sei für die konkrete Umsetzung des Gesetzes jedoch notwendig, noch in dieser Legislatur die Durchführungsverordnung zu finalisieren und zu verabschieden. „Das Gesetz allein wird noch zu keinem flächendeckenden Regelbetrieb führen. Erst mit der Verordnung und den darin genannten Verfahrensvorschriften und Anforderungen können Hersteller und Verkehrsunternehmen gemeinsam mit dem Kraftfahrtbundesamt und den beteiligten Stellen auf Landesebene in Genehmigungsverfahren einsteigen und Musterlösungen entwickeln“, teilt Wortmann weiter mit.

Dass Politik und die Verkehrsunternehmen nun die Hersteller von Fahrzeugen und von Selbstfahrsystemen in der Pflicht sehen, die Chancen des Gesetzes zu nutzen um sichere Shuttle-Lösungen für den öffentlichen Verkehr zu entwickeln, sei auch auf dem fünften VDV-Kongress „Autonomes Fahren im öffentlichen Verkehr“ am 18. und 19. Mai 2021 deutlich geworden. Mehrere Hersteller haben angekündigt, in den nächsten Jahren fahrerlose Anwendungen im städtischen Verkehr zu ermöglichen.

„Autonomes Fahren im öffentlichen Verkehr ist ein wichtiger Baustein für die Mobilitätswende – und es ist klar, dass es für den Betrieb der Flotten einen hohen finanziellen Mehrbedarf geben wird, dem aber auch ein hoher volkswirtschaftlicher und klimapolitischer Nutzen gegenübersteht – hier sind bei der finanziellen Unterstützung von weiteren Projekten zum autonomen Fahren im ÖPNV neben den Ländern auch der Bund gefordert“, so der VDV-Präsident abschließend. Dies sei die Voraussetzung für die Kundenakzeptanz und die wirtschaftliche betriebliche und verkehrliche Einbindung.