Nach zähen Verhandlungen, die sich von Ende März bis 06. Mai erstreckt haben, sei es dem BDO nun gelungen, von der GEMA die schriftliche Bestätigung zu erhalten, dass auch für Busunternehmen eine Vertragsaussetzung möglich sei. Die Kulanzregelungen der GEMA für Restaurants und Kultureinrichtungen, die aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen mussten, würden laut BDO auch Bustouristikunternehmen gewährt, die von dem am 16. März 2020 durch die Bundeskanzlerin verkündeten Verbot von Reisebusreisen betroffen sind.

An pragmatischer Lösung zur Handhabung der Erstattung bereits gezahlter Lizenzgebühren werde gearbeitet.