Der Vorschlag der Bundesregierung schütze mittelständische Unternehmen nicht, kritisierte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO). Dabei handele es sich nicht um eine wirklich neue Lösung, sagte Christiane Leonard, BDO-Hauptgeschäftsführerin, vielmehr werde einfach nur etwas Selbstverständliches noch einmal neu in blumige Worte gefasst, bemängelt Leonard. Damit erhalte die von der Corona-Krise massiv betroffene Bustouristik einen weiteren Rückschlag statt wirksamer Hilfen.
Worum geht’s konkret?
Nach der Absage aus Brüssel, dass laut EU-Pauschalreiserecht ein Zwangsgutschein nicht möglich ist, hat die Bundesregierung sich nun für eine freiwillige Gutscheinlösung ausgesprochen. „Eine Lösung, die bereits in der Praxis Anwendung findet und keine Neuerung bedeutet“, erklärt der BDO. Einzige Änderung und wesentlicher Mehrwert für die Busunternehmen sei die staatliche Insolvenzabsicherung der Gutscheine. Dadurch soll die Akzeptanz bei den Kunden erhöht werden, teilte der Verband mit.
Der BDO beanstandet, dass eine „Gutscheinlösung“ jetzt ohnehin sehr spät kommt. Denn die meisten Unternehmen seien den gesetzlich vorgesehenen Rückzahlungsverpflichtungen an ihre Kunden nachgekommen. Das „Hin und Her“ in der politischen Diskussion hätte darüber hinaus zu großer Verunsicherung bei den Kunden geführt. Viele Kunden, so der BDO weiter, hätten sich daher gegen Gutscheine entschieden. Es bleibe daher die Frage, inwieweit eine Insolvenzabsicherung die Akzeptanz dieser „Lösung“ wirklich erhöhen könne.
Die beschlossenen Eckpunkte sehen wie folg aus:
- Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Reisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, soll den Reiseveranstalter ermöglicht werden, den Pauschalreisenden statt der sofortigen Erstattung der Vorauszahlungen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anzubieten.
- Die Gutscheine sind im ersten Schritt über die bisherige Versicherung abgesichert und für den Fall, dass die Versicherung nicht ausreicht, darüber hinaus durch eine staatliche Garantie bis zu vollen 100% des Wertes. Die Gutscheine gewährleisten damit die volle Werthaltigkeit des Erstattungsanspruchs auch für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters.
- Die Gutscheine sind freiwillig. Die Pauschalreisenden können den Gutschein ablehnen. Sie behalten dann ihren sofortigen Erstattungsanspruch.
- Wird der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, so ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises an ihn auszukehren.
„Dieses Konzept ist eine absolute Enttäuschung nach mehr als zwei Monaten Sillstand in der Touristik und somit nicht hinnehmbar. Wir als BDO werden uns dafür einsetzen, dass die Bundesregierung hier noch nachjustieren muss, um akzeptable Lösungen für die Tourismus-Branche vorzulegen“, kritisierte der Bundesverband.
Gutscheine haben nur geringe Akzeptanz
Der Präsident des Deutschen Reiseverbands Norbert Fiebig erklärte: „Der Beschluss des Kabinetts täuscht eine Tatkraft der Bundesregierung vor, die in der Realität nicht vorhanden ist. Das ist eine Scheinlösung, die die Probleme der Reisewirtschaft nicht löst.“ Laut Fiebig haben Gutscheine nur geringe Akzeptanz. „Reiseveranstalter müssen daher weiterhin an den Großteil ihrer Kunden Geld rückerstatten – Geld, das schlicht nicht vorhanden ist. Die Kassen der Reiseveranstalter sind leer. Wir reden hier über ein Volumen von sechs Milliarden Euro. Die Stornierungen ziehen auch den Reisebüros den Boden unter den Füßen weg. Seit Wochen fordern wir die Politik auf, etwas gegen diese existenzbedrohenden Liquiditätsengpässe zu tun. Die Bundesregierung scheint völlig ohne Plan. Wir werden von einer Warteschleife in die nächste geschickt. So sind Insolvenzen und der Verlust von vielen Arbeitsplätzen vorprogrammiert.“
Der Deutsche Reiseverband erneuert daher seine eindringliche Forderung in Richtung Bundesregierung: „Ergänzen Sie die freiwilligen Gutscheine um einen Kreditfonds, aus dem die Reisebüros die Rückzahlungen der Provisionen für stornierte Reisen finanzieren und die Reiseveranstalter die Rückzahlungsforderungen der Kunden bedienen können. Nur die Kombination aus freiwilligen Gutscheinen und Kreditfonds kann jetzt die Liquidität der Unternehmen sichern“, so Fiebig weiter. Das finanzielle Risiko des Bundes sei dabei überschaubar: Die Unternehmen könnten die Beträge an den Fonds schrittweise zurückführen.