Dieser Meinung ist GBK-Vorsitzender Hermann Meyering. Als ob es Busreiseveranstalter in Zeiten der Corona-Pandemie nicht bereits schwer genug hätten, drohe ihnen die Politik nun auch noch mit der Aushöhlung des Reiserechts.

Hintergrund ist der aktuelle Beschluss der Bundesregierung, wonach Kunden, die vor dem 08. März 2020 bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, den Anspruch auf Erstattung ihrer finanziellen Vorleistungen verlieren und stattdessen einen Gutscheinen, der bis zum 31. Dezember 2021 gültig ist, bekommen. Der Wert ist erst dann zu erstatten, wenn der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst wurde.

„Ich hoffe, dass die EU-Kommission diesen Antrag der Bundesregierung ablehnt“, macht Hermann Meyering deutlich. „Denn diese krasse Missachtung des Verbraucherschutzes verletzt die Interessen der mittelständischen Busunternehmer und ihrer Kunden.“

Von den deutschen Busunternehmen seien große Investitionen in Reiseprogramme getätigt worden, die aber aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten. Bis heute würden sie vergeblich auf die Rückzahlung dieser Gelder von Hoteliers und anderen touristischen Leistungsträgern warten. „Dieser Missstand soll jetzt durch die Änderung des Reiserechts staatlich legitimiert werden“, kritisiert Meyering.

Die Möglichkeit, die Gutscheinlösung auf ihre Endkunden anzuwenden, hätten Busreiseveranstalter nicht, da sie diesen die Kosten für stornierte Reisen längst zurückgezahlt hätten. Gutscheine seien für die Bustouristik nur dann eine Option, wenn sich die Kunden freiwillig dafür entscheiden.

Die Kunden der Busreiseveranstalter seien überwiegend Verbraucher mit kleinem Geldbeutel, die selbst als Folge von Kurzarbeit und Kündigungen in finanzielle Engpässe geraten. Zur wichtigsten Zielgruppe der Bustouristik gehören Senioren, die nun mit ihrer meist geringen Rente auch häufig ihre Kinder unterstützen müssten. Die Kunden der Busunternehmer seien daher darauf angewiesen, ihr Geld für stornierte Reisen zurückzubekommen.

„Würden wir sie in dieser schwierigen Situation mit einem Gutschein vertrösten, wäre das gute Image unserer Branche nachhaltig zerstört“, erklärt der GBK-Vorsitzende. „Statt dem Mittelstand in den Rücken zu fallen, sollte die Regierung endlich ihre Versprechen umsetzen und Busunternehmer mit finanzieller Soforthilfe vor dem Ruin retten.“