In einer Zeit, in der die Mobilitätsbranche einen tiefgreifenden technischen und organisatorischen Wandel vorantreibe, seien pragmatische und nachhaltige Lösungen erforderlich, um Planungssicherheit zu gewährleisten, betonte VDV-Präsident Ingo Wortmann. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundestag mit der Änderung des Gesetzes zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge keine Verschärfung gegenüber der Clean Vehicles Directive (CVD) der EU fordert.“ Damit erkenne die Politik an, dass die Branche durch umsetzbare Maßnahmen in ihren Bemühungen unterstützt werden müsse. Besonders positiv sieht Wortmann die verbesserten Möglichkeiten zur Nutzung von Dieselersatzkraftstoffen – das sei ein entscheidender Faktor, um die Luftreinhaltung vor Ort zu verbessern und die Emissionen in den Bestandsflotten wirksam zu vermindern. Die positiven Effekte wirkten sich dabei auch auf die Bestandsflotten aus. Gleichzeitig sei den Verantwortlichen bewusst, dass die ehrgeizige Umstellung auf Elektromobilität eine umfassende Finanzierungsunterstützung durch Bund und Länder erfordere, nicht zuletzt, weil es in Sachen Elektromobilität nie nur um die Flotten, sondern gleichzeitig auch immer um Infrastruktur und Personal gehe. „Nur so können wir die notwendigen Investitionen tätigen und einen echten Beitrag zum Klimaschutz leisten, ohne die Mobilität unserer Fahrgäste einzuschränken“, so Wortmann.

Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen hätten deutliche Unterschiede zu den bisherigen Überlegungen in diesem Jahr gezeigt. Für den Branchenverband VDV sei es als sachgerechte Wende zu werten, dass kein Verbot für den Einsatz von Ersatz-Kraftstoffen auf fossiler Basis festgeschrieben wurde. Das gelte letztlich auch für die Verwendung von Reststoffen aus der Industrie. Zudem sei eine Quote von 42,5 Prozent für leichte Nutzfahrzeuge vorgesehen, was der VDV ebenfalls ausdrücklich begrüße, zumal sich der Verband in intensiven Gesprächen ausdrücklich für den Einbezug von Kraftstoffen nach DIN EN 15940 eingesetzt habe.

„Unser Einsatz hat sich gelohnt“, resümierte Wortmann. „Wir begrüßen die geplante Novellierung des Saubere-Fahrzeuge-Gesetzes, insbesondere die Neuregelung, die unter anderem Gas-to-Liquid (GtL)-Kraftstoffe weiterhin als ‚sauber‘ einstuft. Dies ist nach Abwägung aller Argumente die sachgerechte Entscheidung und steht im Einklang mit der EU-Richtlinie für saubere Fahrzeuge, denn GtL in Verbindung mit CO2-Kompensationszertifikaten ist eine wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität im ÖPNV.“

Der Transformation in der Branche widmet sich schwerpunktmäßig auch die „mobility move“ vom 5. bis 7. März 2024 in Berlin.