Vor vier Jahren wurde die Gesetzeslage geändert und die Umwandlung der Kurtaxe in einen Gästebeitrag ermöglicht. Damit erhalten auch Städte, die keinen Status als Kur- oder Erholungsort haben, die Möglichkeit, über die zusätzlichen Beiträge Einnahmen zu generieren. Die Gelder müssen in die touristische Infrastruktur fließen. Gästebeitrag und Kurtaxe sind im Gegensatz zur sogenannten Bettensteuer oder der Beherbergungssteuer zweckgebunden und dürfen nicht in den Gesamthaushalt einer Stadt einfließen.
Das Wirtschaftsministerium bewertet die Abgaben positiv. Die Einnahmen würden in allen Fällen deutlich die Ausgaben für den Verwaltungsaufwand überschreiten, hieß es aus dem Ministerium. Städte und Gemeinden würden dadurch in die Lage versetzt, die touristische Infrastruktur zu unterhalten und in die Qualität im Tourismus zu investieren.
In Quedlinburg fließt das Geld nach Angaben der Stadt unter anderem in den Unterhalt der Museen, die Pflege von Parks oder die Brunnenunterhaltung. Der Welterbestatus verlange von der Stadt hohe Aufwendungen, sagte die stellvertretende Oberbürgermeisterin Kerstin Frommert. Mit drei Euro pro Übernachtung sei die Kurtaxe in Quedlinburg sehr hoch, reiche aber dennoch nicht aus, um die Ausgaben zu decken.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisiert die Abgaben. Einige Städte würden damit Leistungen bezahlen, die früher über den normalen Haushalt der Kommune geleistet worden seien, sagte Sachsen-Anhalts Verbandspräsident Michael Schmidt. Hier würden jetzt Touristen zur Kasse gebeten. Er hätte sich gewünscht, dass die Beiträge dann wenigstens zusätzlich zum normalen Haushalt in die Infrastruktur fließen würden. Zudem kritisierte Schmidt, dass Städte, die Gästebeiträge erheben würden, dennoch teilweise Leistungen kürzen würden, etwa durch eingeschränkte Öffnungszeiten bei Museen.
Vor kurzem erst hatte die Stadt Halle beschlossen, eine Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrags in Höhe von mindestens zwei Euro zu erarbeiten. Angestrebt wird eine Einführung 2025. Seit diesem Jahr ist auch in Wittenberg und Naumburg ein Gästebeitrag bei Übernachtungen fällig.
(Quelle: dpa)