Akropolis in Athen
Akropolis in Athen

Auch wenn Griechenland-Urlauber derzeit sorgenvoll wegen eines Grexit nach Hellas blicken, eine kostenlose Stornierung einer gebuchten Pauschalreise lässt das Reiserecht gem. § 651j BGB nicht zu.

Weder die gebuchten touristischen Leistungen des Reiseveranstalters noch die Sicherheit der Reisenden sind objektiv erheblich gefährdet- Ängstliche Kunden, welche trotzdem stornieren, müssen mit einer Stornorechnung entsprechend den Geschäftsbedingungen des Veranstalters rechnen. Das schreibt Prof. Dr. Ernst Führich in einer Presseerklärung.

Führich: Fallen zum Beispiel wegen Streiks trotzdem Reiseleistungen aus, ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisepreis anteilig zurückzuzahlen. Gleichwohl sollten Pauschaltouristen wie Urlauber, die auf eigene Faust reisen genügend Euros mitnehmen. Auch wenn deutsche Kreditkarten theoretisch an Automaten akzeptiert werden, Euros spuckt der er nur aus, wenn er mit Euros gefüllt ist. Auf EC-Karten sollte sich der Urlauber nicht verlassen!